Aktuelle Abmahnwellen der Kanzlei Waldorf Frommer- Oder die unverhoffte Macht der Ahnungslosigkeit

Aktuelle Abmahnwellen der Kanzlei Waldorf Frommer-  Oder die unverhoffte Macht der Ahnungslosigkeit
19.06.2015162 Mal gelesen
Die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer aus München hat in jüngster Zeit für die beiden großen Film- und Fernsehgesellschaften Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH bundesweit zahlreiche Abmahnungen verschickt.

 Die Abmahnungen erfolgten einerseits für kürzlich in den Kinos erschienene Filme, wie  "Birdman", "Kingsman - The Secret Service" oder "Gravity" und andererseitst für gerade in Deutschland sehr  beliebte US- Serien wie z.B.  "Two and a Half Men", The Americans" "Homeland", "Troop", "Modern Family", "The Simpsons", "Crossing Lines", "New Girl", "Arrow", "How I Met Your Mother", oder "The Originals", .

Mit den Abmahnschreiben verlangt Waldorf Frommer für die meist auf Internettauschbörsen wie "bittorrent" zum Download angebotenen Filme und Serien Schadensersatz, Anwaltskosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Schadensersatzforderung beläuft sich regelmäßig zwischen € 815,00 für den Download von Kinofilmen und € 469,00- 519,00 für die jeweilige Serie.

Das Abmahngeschäft wegen des sogenanten und gerade beschriebeben Filesharing ist für  Waldorf Frommer äußerst lukrativ. Für den Empfänger eines solchen Abmahschreibens stellt sich der Sachverhalt meist weniger lukrativ und ganz im Sinne des derzeit abgemahnten Film "Birdman- Die unverhoffte Macht der Ahnungslosigkeit" dar.

 

Abmahnung erhalten- was tun?

Oftmals ist der Empfänger einer solchen Abmahnung mit den angedrohten Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen überfordert und neigt dazu, vorschnell auf die mit der Abmahnung geforderten Zahlungs- und Unterlassungsansprüche einzugehen. Die Gründe dafür sind verschieden. Einerseits ist die in den Schreiben durchaus bewusst gewählte juritisch komplizierte Sprache für den Laien nicht leicht zu verstehen, anderseits haben Signalwörter wie "strafbewehrte Unterlassungserklärung", "Schadensersatz", "Vertragsstrafe" und der Hinweis auf eine "sofortige Zahlung" in Höhe von € 5.000,00 bei einem erneuten Urheberrechtsverstoß eine erhebliche Drohkulisse. Dies kombiniert mit der "unverhofften Macht der Ahnungslosigkeit" lässt das Verhältnis zwischen Waldorf Frommer und den Abgemahnten zu einer Art David gegen Goliath Situation aufschwingen.

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage für die Abmahnschreiben ist der Verstoß gegen § 19 a UrhG. Das Filesharing, also  die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützen Werks durch den unerlaubten "upload" über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers verletzt die Urheberrechte von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Daraus folgen die in der Abmahnung geforderten Ansprüche auf Schadensersatz, Anwaltskosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung.

Keineswegs ist es aber so, dass die Forderungen der Abmahnschreiben beanstandunglos akzeptiert werden müssten. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls durch einen spezialisierten Anwalt zahlt sich in den meisten Fällen aus.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Ein Schadensersatzanspruch besteht nämlich nur dann, wenn der Abmahnungsempfänger die Rechtsverletzung auch tatsächlich zu vertreten hat. Genau an diesem Punkt kann mit der entsprechenden Rechtskenntnis häufig die Argumentation gelingen, dass der Anschlussinhaber nicht der tatsächliche Nutzer der Internetverbindung war.

Auch die in der Regel an das Abmahnungsschreiben direkt angeführte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung kann weitreichende rechtliche aber auch finanzielle Folgen haben. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass die Unterlassungserklärung als Grundlage einer Vertragsstrafe im Fall eines weiteren Verstoßes des abgemahnten Verhaltens dient.

Zusammenfassend empfiehlt sich im Fall einer Filesharing- Abmahnung, welche häufig nicht auf Waffengleichheit beruht, keine vorschnellen Handlungen, Zahlungen und Erklärungen vorzunehmen. Auch wenn die Abmahnung rechtlich meistens korrekt erfolgte, gibt es durchaus die Möglichkeit sich dagegen in der Regel erfolgreich zu verteidigen. Die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts vermag in der Regel die geforderten Schadenseratz- und Anwaltskosten deutlich zu verringern.

 

Professionelle Hilfe

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Ihr Rechtsanwalt Marco Wollering