Notruf Abmahnung - Fünf aktuelle Fälle aus der Praxis der Abmahnungen

Notruf Abmahnung - Fünf aktuelle Fälle aus der Praxis der Abmahnungen
17.06.2015168 Mal gelesen
Bei Abmahnungen gibt es die Klassiker. Die Klassiker sind die typischen Abmahnungsfallen. Wer in diesen Fällen eine Abmahnung erhält, sollte sich grundsätzlich genau informieren.

Bei Abmahnungen gibt es die Klassiker. Die Klassiker sind die typischen Abmahnungsfallen. Wer in diesen Fällen eine Abmahnung erhält, sollte sich grundsätzlich genau informieren.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich von uns als Fachanwälten im gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht helfen.

1. Fehlende Datenschutzerklärung führt zur Abmahnung

Bisher waren eine Unzahl von Gerichten der Auffassung, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht abgemahnt werden könnten. Das hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten geändert. Das Blatt hat sich hier deutlich gewendet, was vielfach von Abmahnungsanwälten ausgenutzt wird. Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen sind im Moment leider wirklich anzutreffen. Aber: Nicht jeder Fehler in der Datenschutzerklärung führt zu einer  korrekten Abmahnung, die auch wirklich Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auslöst.

Jeder Inhaber einer Internetseite muss eine Datenschutzerklärung auf seiner Seite zur Verfügung stellen. Der Inhalt hängt allerdings davon ab, was sich auf der Internetseite befindet.

Die Datenschutzerklärung für einen Internetshop ist etwas völlig anderes als die Erklärung zum Beispiel für einen Blog. Benutzen Sie Tracking-Tools wie Google Analytics? Dies führt zu ergänzenden Pflichten. Derartiges müssen sie darstellen.

Wenn Sie Social-Media-Buttons auf der Seite vorhalten (Follow- oder Like-Buttons), dann muss dies erwähnt und dargestellt werden. Sie benötigen Aussagen zu Cookies, den Newslettern, usw . All dies ist im Rahmen der Datenschutzerklärung zu erfassen.

Sind Sie betroffen? Wir helfen gerne.

2. Nutzung von Bildern und Videos auf ihrer Internetseite führen zu einer Abmahnung

Schnell ist es mit ein paar Mausklicks passiert. Sie kopieren ein Bild oder ein Video aus dem Internet. Bilder und Videos stehen im Internet fast unbegrenzt zur Verfügung. Die Versuchung ist groß, sich hier auf die Schnelle zu bedienen. Allerdings unterliegen Bilder und Videos dem Urheberrecht, was empfindliche Folgen haben kann. Vielfach kommt es daher zu massenhaften Abmahnungen.

Sind Sie betroffen? Wir helfen gerne.

3. Abmahnung wegen Werbebanner, Google AdSense oder Partnerprogrammen

Sofern Sie auf Ihrer Internetseite Werbebanner, Google AdSense oder Partnerprogrammen integriert haben, wird sie per se gewerblich. Die Seite ist nicht mehr die eines einfachen Verbrauchers, schon gar nicht ist die Seite privat. Dies gilt auch völlig unabhängig davon, ob sie tatsächlich Einnahmen durch Werbung erzielen oder nicht.

Wer Werbung nutzt, der begibt sich in das Wettbewerbsrecht.

Unzählige Pflichten sind die Folge. Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht sind ausgesprochen teuer.

Alle Betreiber einer Internetseite, die wie auch immer Werbung einbinden oder Werbung schalten, müssen sich mit dem Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht befassen. In unterschiedlichen Fallgruppen drohen hochpreisige Abmahnungen. Zu nennen sind etwa Widerrufsbelehrungen, Impressumspflichten oder Nutzung geschützter Zeichen.

Sind Sie betroffen? Wir helfen gerne.

4. E-Mail Werbung oder Newsletter führt zu einer Abmahnung

Nach wie vor gelten Werbemaßnahmen per E-Mail und Newsletter als eines der beliebtesten Werbemittel.

Die gesetzlichen Vorschriften sind vielfältig und die Gerichte ausgesprochen streng. Meist ist hier deutlich weniger erlaubt, als die Nutzer glauben.

E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung ist ausnahmslos unzulässig und kann abgemahnt werden. Dies gilt insbesondere auch für jede einzelne E-Mail, die versandt wird.

Sind Sie betroffen? Wir helfen Ihnen.

5. Facebook, Twitter, Google führt zur Abmahnung

Facebook, Twitter, Google ermöglichen demjenigen, der es darauf anlegt, jede Menge Gründe zum Abmahnen. Im Vordergrund steht meist das Urheberrecht. Viele Fanpages zum Beispiel setzen sich der Gefahr von wettbewerbs- und markenrechtlichen Abmahnungen aus. Prominentes Beispiel in diesem Zusammenhang ist etwa der Hamburger Sportverein, der seine Raute mitunter abmahnen lässt. Auch bei Facebook besteht zum Beispiel die Pflicht für ein korrektes Impressum.

Immer wieder zu Problemen und diversen Rechtsfragen führt auch die Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Profilen. Zu beachten sind auch die zunehmenden Fälle von Strafverfahren, arbeitsrechtlichen Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Kündigungen wegen Äußerungen auf Facebook. Bei Bewertungen ist immer Vorsicht geboten, was man äußert. Beleidigungen oder Schmähkritik können teuer werden.

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