Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox: "Grand Budapest Hotel"- So reagieren Sie richtig!

Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox: "Grand Budapest Hotel"- So reagieren Sie richtig!
21.04.2015204 Mal gelesen
Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen Filesharings des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes " Grand Budapest Hotel" ab. Ich gebe Abgemahnten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bundesweit.

1. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Waldorf Frommer wirft meinen Mandanten vor, über ihren Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Grand Budapest Hotel" mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

2. Was wird verlangt?

Zunächst werden meine Mandanten aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, durch welche sie sich verpflichten sollen, zukünftig die vorgeworfenen Rechtsverletzungen nicht mehr zu begehen. Gleichzeitig sollen sie sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung damit einverstanden erklären, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese kann schnell 5.000,00 € und mehr betragen.

Weiter sollen meine Mandanten Schadensersatz leisten sowie für die der Gegenseite entstandenen Rechtsanwaltsgebühren aufkommen. Zur Abgeltung aller Zahlungsansprüche unterbreiten die Anwälte ein Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 €, wobei 600,00 € auf den Schadensersatz entfallen. 215,00 € stellen die Rechtsanwaltsgebühren dar.

3. Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe und geraten nicht in Panik, auch wenn die gesetzte Frist sehr kurz ist.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf. Jegliche Informationen können in einem möglichen Prozess gegen Sie verwendet werden.
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Zahlen Sie nicht ohne vorherige Überprüfung die geforderten Beträge.
  • Beauftragen Sie innerhalb der Frist einen Anwalt für Urheberrecht und versuchen Sie nicht auf eigene Faust, sich gegen die Ansprüche zu wehren. Sie können die Rechtslage selbst nicht einschätzen.

4. Wie ich Ihnen bei einer Waldorf Frommer- Abmahnung helfe:

  • Lassen Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail zukommen und ich erteile Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.
  • Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, nehme ich eine umfangreiche Prüfung der Abmahnung auf formelle und materiell-rechtliche Fehler vor.
  • Sodann erarbeite ich eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie und entwerfe ein Verteidigungsschreiben an die gegnerischen Rechtsanwälte.
  • Ziel ist es dabei stets, möglichst alle Ansprüche abzuwehren. In vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten, weder als Täter noch als Störer der Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden zu können. In einigen Fällen lassen sich die Zahlungsansprüche zumindest reduzieren. Dies ist von Ihrem Einzelfall und der Wohnkonstellation bei Ihnen abhängig.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten und benötigen schnelle und effektive Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Urheberrecht? Dann kontaktieren Sie mich gern für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles. Ich vertrete Sie bundesweit. 

Mehr zu meinen Tätigkeitsbereichen erfahren Sie unter:

http://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de