Waldorf Frommer Abmahnung - Homeland (TV-Folge) - Erhalten Sie hier Informationen zur Abmahnung.

Waldorf Frommer Abmahnung - Homeland (TV-Folge) - Erhalten Sie hier Informationen zur Abmahnung.
05.04.2015195 Mal gelesen
Waldorf Frommer Abmahnung - Lassen Sie die Abmahnung noch heute im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen.

Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen aufgrund eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes. Nicht immer trifft den abgemahnten Anschlussinhaber jedoch auch die Schuld für die vorgeworfene Rechtsverletzung.

Problemstellungen aus dem Urheberrecht begleiten seit der Entstehung des Internets dessen Entwicklung. Die einfache und weltweit verfügbare Möglichkeit zum Austausch urheberrechtlich geschützter Dateien stellt die Rechteinhaber dabei regelmäßig vor ein wirtschaftliches Problem. Auf diesen Umstand haben sich auch Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf Frommer spezialisiert. Sie ermitteln Urheberrechtsverstöße im Internet und verfolgen die IP-Adressen der daran beteiligten Nutzer zu den jeweiligen Internetanschlüssen zurück. Anschließend machen sie im Namen der Rechteinhaber entsprechende Forderungen geltend. Die meisten Rechtsverletzungen im Internet werden dabei im Rahmen des Filesharings begangen. Hierbei werden in der Regel nicht nur Dateien auf den Computer des Nutzers heruntergeladen, sondern auch dessen Internetverbindung oftmals unbemerkt für den Upload weiterer Dateien benutzt.


Waldorf Frommer Abmahnung - Die Frage der Haftung

Wurde die IP-Adresse nun einem Anschlussinhaber zugeordnet, greift zunächst eine gesetzliche Anscheinsvermutung hinsichtlich der Täterschaft. Nach dieser haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich für alle Rechtsverletzungen, die von seinem Internetanschluss aus begangen wurden.

Waldorf Frommer fordert daher im konkreten Fall aufgrund eines Verstoßes gegen die Urheberrechte an den Episoden "Halfway To A Donut" und "Shalwar Kameez" der erfolgreichen Serie "Homeland" von dem Abgemahnten einen Vergleichsbetrag in nicht unbeträchtlicher Höhe. Zudem wird der Anschlussinhaber zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung aufgefordert.

Nicht immer ist der Anschlussinhaber jedoch auch tatsächlich für die bezeichnete Rechtsverletzung verantwortlich. Hatten zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch weitere Personen Zugang zu der Internetverbindung des Anschlussinhabers, kommen auch diese als Täter für den Rechtsverstoß in Betracht. Kann der Anschlussinhaber diesen Umstand entsprechend nachweisen, entfällt unter Umständen eine Haftung als Täter und damit auch die Verpflichtung zur Leistung eines entsprechenden Schadensersatzes. Selbst bei einschlägiger weiterer Haftungsgrundlage kann in diesem Fall zumindest der Vergleichsbetrag deutlich reduziert werden.

Die richtige Reaktion nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung

Die Ruhe zu bewahren und damit unüberlegte Reaktionen zu vermeiden gilt als wichtigste Voraussetzung für ein richtiges Handeln nach Erhalt einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer. Gleichzeitig müssen zur Vermeidung von Gerichtskosten die in der Abmahnung genannten Fristen auf jeden Fall gewahrt werden. Das weitere Vorgehen sollte daher im Idealfall mit einem spezialisierten Rechtsbeistand abgesprochen werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen insofern gern zur Verfügung. Wir haben bereits zahlreiche Filesharing-Abmahnungen erfolgreich für unsere Mandanten bearbeitet.