Dem Adressat des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, er habe innerhalb einer Online-Tauschbörse das abgemahnte Werk anderen Nutzern zum Download angeboten. Der unerlaubte Upload macht das betroffene Musikstück weltweit öffentlich zugänglich. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Rechteinhaber zu (vgl. § 19 a UrhG), weshalb dieser seine vorherige Einwilligung zu dem Upload erteilen muss. Dies ist vorliegend jedoch nicht geschehen.
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner den Abgemahnten zu der sofortigen und dauerhaften Löschung des abgemahnten Werkes auf, sowie zur Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten werden zu einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von mehreren hundert Euro zusammengefasst.
Ruhe bewahren!
Nach Erhalt einer Abmahnung geraten viele der Betroffenen in Panik. Dies ist jedoch keine Lösung Ihres Problems. Übereilte Zahlungen führen dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Chance nehmen über die Höhe der Summe zu verhandeln. Sie sollten aus diesem Grund zunächst die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Abmahnung prüfen und Ihnen Auskunft über die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten geben. Er wird auch prüfen, ob und inwieweit Sie überhaupt für die in Frage stehende Rechtsverletzung haften. In manchen Fällen entfällt die komplette Haftung, wohingegen Sie in anderen Fällen nur beschränkt haften. Dies ist abhängig von dem jeweiligen zugrundeliegenden Sachverhalt.
Wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, sollten Sie auch eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr vermeiden können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Ein solches ist mit weiteren Kosten verbunden und ist zeitaufwendig. Sie sollten jedoch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite unterzeichnen. Diese ist zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und kann für Sie nachteilhaft sein. Aus diesem Grund sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche von einem Rechtsanwalt verfasst werden sollte.
Melden Sie sich bei unserem Abmahnhelfer.de Team, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Namen der B1 Recordings GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk "She Moves" der Gruppe "Alle Farben" erhalten haben. Sie können uns für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 erreichen oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir sind bundesweit tätig und freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Abmahnhelfer.de Team!