Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte – „Total War: Rome II“

Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte – „Total War: Rome II“
10.03.2015192 Mal gelesen
Im Auftrag der Koch Media GmbH mahnen die .rka Rechtsanwälte Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Total War: Rome II“ ab.

Die Abgemahnten sollen das Computerspiel "Total War: Rome II" innerhalb eines p2p-Netzwerks, wie BitTorrent oder Limewire, anderen Nutzern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Koch Media GmbH ist als Rechteinhaberin einzig dazu berechtigt, das Werk öffentlich zugänglich zu machen. Vorliegend wurde auch keine vorherige Einwilligung der Koch Media GmbH eingeholt.

Was fordern die .rka Rechtsanwälte?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die .rka Rechtsanwälte den Betroffenen dazu auf, das abgemahnte Werk sofort und dauerhaft zu löschen, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.600,00 Euro zu entrichten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben.

Wie reagiere ich am besten auf die erhaltene Abmahnung?

Sollten auch Sie ein Abmahnschreiben der .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH wegen illegaler Verwertung des Computerspiels "Total War: Rome II" erhalten haben, so sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beachten: 

  1. Geraten Sie nicht in Panik!

Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der .rka Rechtsanwälte; zahlen Sie auch nicht die geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu halten.

  1. Kein Aktionismus!

Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu den .rka Rechtsanwälten auf. Hieraus können Nachteile entstehen, die später nur schwer zu korrigieren sind.

  1. Beachten Sie die gesetzte Frist!

Notieren Sie sich die Ihnen gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Lohnt es sich überhaupt gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die Abmahnung lohnt sich sehr häufig. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben und dies auch nachweisen können, so scheidet die vollumfängliche Täterhaftung aus. Sie können sodann nur noch als sogenannter Störer haften oder eventuell sogar ganz von der Haftung befreit sein. Welche Form der Haftung bei Ihnen einschlägig ist, lässt sich nur durch die Aufklärung Ihres Sachverhalts feststellen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de, um die Haftungsfrage in Ihrem persönlichen Einzelfall zu klären. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung an. Wir sind sieben Tage für Sie erreichbar und freuen uns von Ihnen zu hören!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!