Abmahnung Waldorf Frommer „Die Tribute von Panem - Catching Fire“

Abmahnung Waldorf Frommer „Die Tribute von Panem - Catching Fire“
27.02.2015288 Mal gelesen
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet für die Studiocanal GmbH Abmahnungen wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Die Tribute von Panem - Catching Fire“ in sog. Filesharing-Tauschbörsen

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für zahlreiche Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder TV-Serien durch sog. Filesharing. Zu den Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer zählt auch die Studiocanal GmbH.

Seit geraumer Zeit mahnt Waldorf Frommer für die Studiocanal GmbH die illegale Verbreitung des Films "Tribute von Panem - Catching Fire" über sog. Internet-Tauschbörsen ab. Obschon mittlerweile der dritte Teil "Tribute von Panem - Mockingjay Teil 1" in den Kinos angelaufen ist, wird offenbar auch die öffentliche Zugänglichmachung des zweiten Teils "Tribute von Panem - Catching Fire" noch rege abgemahnt. Der vierte Teil der Verfilmungen der Romane von Suzanne Collins ist für den November 2015 angekündigt - die Tribute von Panem werden die bundesdeutsche Abmahnwelt also noch eine ganze Weile begleiten.

Vorgeworfen wird die Teilnahme an einem sog. Filesharing-Netzwerk. Hierbei wird zum einen der Film "Tribute von Panem - Catching Fire" oder Teile hieraus auf den Computer des Nutzer heruntergeladen, während gleichzeitig ein Upload des Filmwerks oder Teilen hieraus an andere Teilnehmer des Netzwerks stattfindet.

Adressat der Abmahnung ist immer der Inhaber des Anschlusses. Ihm wird zur Last gelegt, den Film "Tribute von Panem - Catching Fire" über seinen Internetanschluss allen Nutzern einer Internet-Tauschbörse für einen bestimmten Zeitraum zum Download angeboten zu haben.

Waldorf Frommer macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Der vorgenannte Abgeltungsbetrag besteht aus einem Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR sowie Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR.

Wer haftet auf Unterlassung und Schadensersatz?


  • Der Anspruch auf Unterlassung gegen den Anschlussinhaber besteht nur dann, wenn er als Täter oder Störer für die öffentliche Zugänglichmachung des Films "Tribute von Panem - Catching Fire" haftet. Täter ist immer nur derjenige, der den Film selbst öffentlich zugänglich gemacht hat. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber tatsächlich gänzlich schuldlos und hat die Urheberrechtsverletzung nicht begangen. Er haftet dann allenfalls als Störer, aber auch nur dann, wenn er Prüfungs- oder Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Nutzung seines Anschlusses verletzt hat. Gerade diese Frage bedarf stets einer konkreten Prüfung im Einzelfall. Berücksichtigt werden muss, dass eine Unterlassungserklärung regelmäßig eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe nach sich ziehen kann.
  • Den Anspruch auf Schadensersatz kann der Rechteinhaber nur gegenüber dem Täter geltend machen. Der Störer haftet nicht auf Schadensersatz.
  • Sofern der Anschlussinhaber nicht als Täter und auch nicht als Störer für die öffentliche Zugänglichmachung des Films "Tribute von Panem - Catching Fire" verantwortlich ist, haftet er überhaupt nicht. Eine solche Konstellation kann z.B. gegeben sein, wenn der Internetanschluss nicht oder nicht nur vom Anschlussinhaber, sondern darüber hinaus noch von weiteren Personen genutzt wird (Familienmitglieder, Partner, Mitbewohner).

Wie verhalte ich mich am besten nachdem ich eine Abmahnung erhalten habe?

  • Sollte eine Haftung als Täter oder als Störer nicht überzeugend zu verneinen sein, sollte die fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfolgen. Dadurch ist die sog. Wiederholungsgefahr einer Urheberrechtsverletzung ausgeräumt und Waldorf Frommer kann keinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht stellen.
  • Waldorf Frommer fügt seinen Abmahnungen Unterlassungserklärungen bei. Diese sollten im Zweifelsfall nicht verwendet werden. Je nach dem konkreten Inhalt dieser vorgefertigten Unterlassungserklärungen verpflichtet sich der Abgemahnte zu mehr, als er eigentlich müsste. Überdies kann eine solche Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Dies erschwert die weiteren Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz u.U. erheblich.
  • Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt Waldorf Frommer in der Regel eine Frist von 10 Tagen. Diese Frist sollte man durchaus ernst nehmen und sich zügig professionelle anwaltliche Hilfe holen. Ignoriert werden sollte die Abmahnung in jedem Fall nicht. Anderenfalls droht der Erlass der zuvor erwähnten von Waldorf Frommer beantragten einstweiligen Verfügung. Wenn der Unterlassungsanspruch nicht durch die Abgebe einer modifizierten Unterlassungserklärung erledigt ist, ist es gerade dieser Anspruch, der zu hohen Streitwerten führt, die wiederum zu hohen Verfahrenskosten führen.
  • Auch in den Sachverhalten, in denen eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Täter oder als Störer nicht gänzlich auszuschließen ist, ist durch geschicktes Verhandeln oftmals eine deutliche Reduzierung des geforderten Pauschalbetrages möglich. Ansetzen kann man hier insbesondere bei einigen Gerichtsurteilen aus jüngerer Zeit, die die geforderten Schadensersatzbeträge in Filesharing-Fällen deutlich beschränkt haben.
  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob die angebliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein könnte. Befindet sich der Film "Tribute von Panem - Catching Fire" auf Ihrem PC? Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung überhaupt zuhause? War Ihr PC überhaupt mit dem Internet verbunden? Kommt jemand aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis als potentieller Täter in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk installiert und falls ja, ist es mittels WPA2-Schlüssels ausreichend gesichert?
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem möglichen Gerichtsverfahren als Zeuge für etwaige Ihnen zum Nachteil gereichende Äußerungen benannt werden.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie Zahlungen leisten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnhilfe spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung in der Regel zu fairen Pauschalpreisen an.

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts seit 2006. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films "Tribute von Panem - Catching Fire" erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte eine Schilderung des Sachverhalts und die Abmahnung

  • per E-Mail an info@ra-mauritz.de oder
  • per Telefax an 0211 911 872 44

Sie können mich auch zunächst gerne telefonisch unter

  • 0211 911 872 43 kontaktieren.

Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen und eine kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte ich nicht sofort selbst erreichbar sein, rufe ich schnellstmöglich zurück. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Mein Ziel ist, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen!

www.ra-mauritz.de

https://twitter.com/RAMauritz