Abmahnung (Urheberrecht) durch Waldorf Frommer (wg. einzelner Folgen aus Serien): Homeland, Sons of Anarchy, Person of Interest, The Big Bang Theory

Abmahnung (Urheberrecht) durch Waldorf Frommer (wg. einzelner Folgen aus Serien): Homeland, Sons of Anarchy, Person of Interest, The Big Bang Theory
22.01.2015211 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München hat für ihre Auftraggeber u.a. urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen. Dabei soll der Abgemahnte auf einer Online-Tauschbörse eine oder mehrere Folgen der o.g. Serien zum Download angeboten haben.

Z.B. haben die Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für einzelne Folgen der Serien "Homeland" und "Sons of Anarchy" und z.B. für die Warner Bros. Entertainment GmbH für einzelne Folgen der Serien "Person of Interest" und "The Big Theory" abgemahnt.

 

Durch das Anbieten einzelner Folgen aus den genannten Serien auf einer Online-Tauschbörse soll der Abgemahnte die Rechte des jeweiligen Auftraggebers der Kanzlei verletzt haben. In der Abmahnung werden Zahlungsansprüche in Form von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Auch soll der Abgemahnte eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Häufig haben die Betroffenen nur einige wenige Tage Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren.

 

Jetzt sollten Sie als Abgemahnter nicht gut gemeinten Ratschlägen folgen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Reduzierung der gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge behilflich.

 

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren und sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de