Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Entertainment GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Entertainment GmbH
21.01.2015192 Mal gelesen
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 7 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt immer wieder massenweise Abmahnungen wegen des illegalen Down-/Uploads der neuesten TV-Folgen der US-Serie "New Girl" und verlangt darin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz und die Freistellung von Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Verfolgung der Urheberrechte der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH.


In der Regel bietet Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Angelegenheit an durch Unterzeichnung der vorgelegten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Geldbetrages von € 469,00 pro Folge abzugelten.


Aus unserer Erfahrung heraus haben viele Internetuser nicht nur eine TV-Folge dieser Serie heruntergeladen und gesehen, sondern glauben sich zu erinnern, dass sie gleich mehrere Folgen gedownloadet hatten.


In diesen Fällen drohen also weitere Abmahnungen.


Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand!


Sie müssen natürlich reagieren. Sollten Sie nicht reagieren, wird jede einzelne TV-Folge mit einem gerichtichem Verfahren im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Sie geltend gemacht.


Dies kann Prozesskosten von über € 2.000,00 pro anhängiger Verfügung nach sich ziehen.


Es ist ausgesprochen schädlich, nichts zu unternehmen.


Es ist genauso schädlich, die vorgelegte Abmahnung kritiklos zu unterschreiben und den Schadensbetrag zu bezahlen.


Dann droht durch die Abgabe der Unterlassungserklärung 30 Jahre eine Vertragsstrafe von über € 5.000,00.


Ich will Ihnen mit all diesen Szenarien nicht Angst machen, sondern im Gegenteil den dringenden Rat geben: Schalten Sie bevor Sie Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aufnehmen einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht ein, unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.


Rechtsanwalt Georg Schäfer steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-mail georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an 089 / 53 51 35.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt