Abmahnung durch Münchner Kanzlei – „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“

Abmahnung durch Münchner Kanzlei – „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“
08.01.2015229 Mal gelesen
Die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH lässt momentan durch die Kanzlei Waldorf Frommer die TV-Folge „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“ abmahnen.

Die Abgemahnten sollen die Folge "Black Hole Sun" der beliebten US-amerikanischen Fantasyserie "The Vampire Diaries" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben. Dadurch wird das Werk ohne erforderliche Erlaubnis der Rechteinhaberin öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 519,50 Euro gefordert, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist.

Der Unterlassungsanspruch

Der Anspruch auf Unterlassung stellt die Hauptforderung der Abmahnung dar. Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen.

Die vorformulierten Erklärungen enthalten oft ein Schuldanerkenntnis oder die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von über 30 Jahren. Aus diesem Grund sind sie mit Vorsicht zu genießen und es ist ratsam eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, welche sich nur auf die nötigsten Angaben reduziert. Bei der Abfassung einer solchen abgeänderten Erklärung sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nur bei einem spezialisierten Rechtsanwalt können Sie sich sicher sein, dass die Erklärung den gesetzlichen Anforderungen genügt und auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Der pauschale Abgeltungsbetrag

Der Pauschalbetrag in Höhe von 519,50 Euro beinhaltet sowohl Schadensersatzkosten als auch die Anwaltsgebühren. Sie sollten diesen Betrag nicht voreilig zahlen, da Sie Ihrem Verteidiger damit die Möglichkeit nehmen über die Höhe des Betrags zu verhandeln.

Die Schadensersatzkosten müssen allein von dem Täter gezahlt werden, der sogenannte Störer muss keinen Schadensersatz leisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Frage der Haftung klären. Möglich ist auch, dass Sie von der Haftung befreit sind. Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie herausfinden, ob und inwieweit Sie haften.

Wenn auch Sie von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der illegalen Verwertung der TV-Folge "The Vampire Diaries - Black Hole Sun" abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!