Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus der 49. Kalenderwoche 2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sowie der Studioc

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus der 49. Kalenderwoche 2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sowie der Studioc
10.12.2014207 Mal gelesen
In dieser Woche wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für unterschiedliche Rechteinhaber beauftragt.

In den uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegten Abmahnungen werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Film- und TV- Serienwerken gerügt.

Hierbei handelt es sich um folgende Werke:

  • Can a Song Save Your Life? (Film)- Studiocanal GmbH
  • Escape Plan (Film)- Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft
  • Homeland- The Drone Queen (TV- Folge)- Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Homeland- Trylon and Perisphere (TV- Folge)- Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Simpsons- Super Franchise Me (TV- Folge)- Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Big Bang Theory - The Expedition Apporoximation (TV- Folge)- Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory - The Focus Attenuation (TV- Folge)- Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory - The Hook-Up Reverberation (TV- Folge)- Warner Bros. Entertainment GmbH

 

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Den Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.

Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist unserer Ansicht nach nachteilig formuliert.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärungen werden ebenfalls pauschale Abgeltungsbeträge zwischen 465,00€- 965,00€ gefordert. Die Forderungen setzen sich zusammen aus geltend gemachten Rechtsanwaltskosten sowie einem Lizenzschadensersatz für die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen.

  

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind.

 

Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenSollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

  • Ihr Vorteil:
  •  
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!