Rasch Rechtsanwälte mahnen ab – „Lana del Rey – Ultraviolence“

Rasch Rechtsanwälte mahnen ab – „Lana del Rey – Ultraviolence“
27.11.2014330 Mal gelesen
Die Rasch Rechtsanwälte wurden von der Universal Music GmbH beauftragt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Ultraviolence“ der Künstlerin Lana del Rey abzumahnen.

Das betroffene Werk soll von den Anschlussinhabern mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern angeboten worden sein. Dadurch wurde es widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, da die Rechteinhaberin, die Universal Music GmbH, keine notwendige vorherige Einwilligung dazu abgegeben hat.

Was fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte?

Im Namen ihrer Mandantschaft machen die Rasch Rechtsanwälte (http://www.wvr-law.de/abmahnung-rasch) einen Anspruch auf Unterlassung, sowie einen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch geltend. Der Unterlassungsanspruch zielt auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ab. Die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten werden zu einem pauschalen Vergleichsbetrag zusammenaddiert und belaufen sich auf 900,00 Euro.

Was ist nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun?

Sofern auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sich über Ihre Verteidigungschancen informieren. Dafür raten wir Ihnen zu einer Kontaktaufnahme mit einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen neben der Auskunft über die Chancen, auch Auskunft über die Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung geben. Die Kosten sind weitaus geringer als bei einer Klage. Ziel ist es, dass der Abgemahnte so geringe Kosten wie möglich hat und eine Unterlassungserklärung abgibt, die für ihn möglichst vorteilhaft ist. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung der Gegenseite ist meist viel zu weitgehend und kann Sie daher benachteiligen. Aus diesem Grund sollte der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt die Erklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Weiterhin kann der Anwalt überprüfen, ob Sie der geltend gemachten Forderung überhaupt nachkommen müssen. Dies ist eine Frage der Haftung, welche nicht pauschal beantwortet werden kann. Anhand des Einzelfalls muss ermittelt werden, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Häufig kommt eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Hier muss beispielsweise kein Schadensersatz geleistet werden. Es ist aber auch möglich, dass Sie komplett von der Haftung befreit werden.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen der Universal Music GmbH wegen illegaler Verwertung des Musikwerks "Ultraviolence" von Lana del Rey erhalten haben, geraten Sie nicht in Panik, sondern nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch von unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Wir vertreten seit Jahren Betroffene im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung und konnten regelmäßig gute Ergebnisse erzielen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 35 855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!