Abmahnung d. FAREDS (Mec-Early Entertainment GmbH/Track by Track Records UG) und Waldorf Frommer (Studiocanal GmbH/Warner Bros. Entertainment GmbH)

Abmahnung d. FAREDS (Mec-Early Entertainment GmbH/Track by Track Records UG) und Waldorf Frommer (Studiocanal GmbH/Warner Bros. Entertainment GmbH)
18.11.2014259 Mal gelesen
Eine Vielzahl verschiedener Rechtsanwaltskanzleien versendet für ihre Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen, in denen dem Abgemahnten illegales „Filesharing“ vorgeworfen wird.

Der Abgemahnte soll angeblich auf einer Internettauschbörse Werke wie z.B. Videos, Filme oder Musik anderen Tauschbörsennutzern kostenlos zum Herunterladen angeboten haben.

Dem Abgemahnten gegenüber werden Zahlungsansprüche und Unterlassungsansprüche geltend gemacht, das heißt konkret, dass er Schadensersatz und Aufwendungsersatz zahlen und eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben soll. Bekannt für das Versenden solcher urheberrechtlichen Abmahnungen sind z.B. die Kanzleien

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (u.a. im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH an dem Musikwerk "Theater Nachts" und der der Track by Track Records UG an der Tonaufnahme "Michael Mind Project- Ignite") und

Waldorf Frommer Rechtsanwälte (u.a. im Auftrag der Studiocanal GmbH für den Film "Can a Song Save Your Life?" und der Warner Bros. Entertainment GmbH für einzelne Folgen der Serien "Person of Interest" und "The Big Bang Theory").

Nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung stellen sich für den Abgemahnten eine Menge an Fragen, wie er am besten darauf regieren soll.

Jetzt ist es entscheidend, die Nerven zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Bitte kommen Sie den Forderungen nicht voreilig und ohne jegliche rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt nach. Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf dem Gebiet Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht. Auch kann er Ihnen dabei helfen, die gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge zu reduzieren.

Zwar finden sich im Internet auch kostenlose Unterlassungserklärungen, diese sind jedoch häufig von juristischen Laien und nicht von einem Rechtsanwalt erstellt und können Risiken bergen, die auf den ersten Blick nicht zu überschauen sind. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen Kontakt zur Verfügung und vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de