Fareds mahnt den Song „Wölfe“ der Rap-Gruppe „Kontra K“ ab

Fareds mahnt den Song „Wölfe“ der Rap-Gruppe „Kontra K“ ab
11.11.2014275 Mal gelesen
Die Mec-Early Entertainment GmbH hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Song „Kontra K – Wölfe“ abzumahnen.

Die Mec-Early Entertainment GmbH möchte die illegale Verbreitung ihrer Werke in Online-Tauschbörsen unterbinden. Die Single "Kontra K - Wölfe" soll innerhalb eines solchen p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dadurch wurden die Rechte der Mec-Early Entertainment GmbH verletzt, weshalb sie vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- sowie Unterlassungsanspruch geltend macht.

Der pauschale Vergleichsbetrag

Die geforderten Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren werden zu einem pauschalen Abgeltungsbetrag zusammengefasst. Dieser Betrag sollte jedoch nicht ohne vorherige juristische Prüfung gezahlt werden. Eine übereilte Zahlung führt dazu, dass Sie sich selbst die Möglichkeit verbauen über die Höhe der Summe zu verhandeln. Dies ist im Nachhinein nämlich ausgeschlossen.

Der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch bezieht sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche die Fareds Rechtsanwälte meist dem Abmahnschreiben beifügen. Diese vorformulierte Erklärung ist häufig zu weitgehend und kann Regelungen enthalten, welche Sie benachteiligen. Um ein Schuldanerkenntnis genauso wie eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe auszuschließen, sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren lassen. Diese modifizierte Erklärung sollte sich einzig auf die nötigen Angaben beziehen und möglichst zu Ihren Gunsten sein.

Das richtige Vorgehen

Falls auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen unerlaubter Verwertung des Songs "Kontra K - Wölfe" abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten informieren.

Inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, ist eine Einzelfrage, die Ihr Anwalt für Sie klären muss. Sie kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Falles abhängt.

Abmahnhelfer.de kontaktieren

Nehmen Sie das kostenlose Erstgespräch in Anspruch, welches Ihnen das erfahrene Team von Abmahnhelfer.de bietet. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und werden Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs eine anwaltliche Ersteinschätzung geben. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 35 855 Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!