Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“

Aktuelle Abmahnung  der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014  im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“
28.10.2014219 Mal gelesen
Kürzlich erreichte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Geforderter Betrag: 1481,30 €;

In der Abmahnung wird durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse vorgeworfen, dass die Rechte der Universum GmbH verletzt worden sind.

Die Verteidigung hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob die Verletzung in dieser Form begangen wurde. Hierzu ist zunächst abzuklären, ob der Anschlussinhaber persönlich die Tat begangen hat, oder ob wohlmöglich eine andere Person als Täter in Frage kommt.

Nach der Rechtsprechung haben sich hierzu verschiedene Konstellationen entwickelt, nach denen eine Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.

Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden, da aus der Vergangenheit bekannt ist, dass die hier geltend gemachten Rechte auch gerichtlich durchgesetzt werden.

 

Es ist daher kein guter Rat darauf zu vertrauen, dass die Angelegenheit im Sande verläuft.

 

Bitte vermeiden Sie den Fehler, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form abzugeben, da Sie sich hier bereits sämtliche Einwendungen abschneiden.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenSollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

  • Ihr Vorteil:
  •  
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!