Urheberrechtliche Abmahnung d. Fareds, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Sasse & Partner erhalten? Wir helfen bundesweit!

Urheberrechtliche Abmahnung d. Fareds, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Sasse & Partner erhalten? Wir helfen bundesweit!
28.10.2014228 Mal gelesen
Eine Vielzahl an Anwaltskanzleien hat für ihre Mandanten Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versandt. Dabei ging es um sogenanntes illegales Filesharing, was den Adressaten der Abmahnung zur Last gelegt wurde.

So liegt uns beispielsweise aktuell eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in der diese im Auftrag der Malibu Media LLC angebliche Rechtsverletzungen an dem Film "Fucking Goddesses" abmahnt. Die Kanzlei Fareds war bisher unter auch im Auftrag der Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG tätig.

 

Auch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben urheberrechtliche Abmahnungen verschickt. Dabei haben sie beispielsweise im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche Rechtsverletzungen an einzelnen Folgen der Serie "Person Of Interest" und im Auftrag der Universum Film GmbH an dem Film "Brick Mansions" abgemahnt.

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat für die Digi Rights Administration GmbH angebliche Rechtsverletzungen an bestimmten Musiktiteln von den Samplern "German Top 100 Single Charts" oder "Bravo Hits 82" abgemahnt.

 

Die Kanzlei Sasse & Partner hat beispielsweise Abmahnungen ausgesprochen im Auftrag der WVG Medien GmbH für einzelne Folgen der Serie "The Walking Dead - Staffel 4" und im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH an dem Film "Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag".

 

Der Abgemahnte wird von der jeweiligen Kanzlei in der Regel aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Geldzahlung, bestehend aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz, zu leisten. In einigen Fällen werden auch Vergleichsvorschläge gemacht.

 

In den Abmahnungen heißt es, dass der Abgemahnte auf einer Internettauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke, dazu zählen z.B. Musiktitel, Filme oder Computerspiele, zum Herunterladen angeboten haben soll und dadurch die Rechte des Auftraggebers der jeweiligen Kanzlei verletzt habe. Die von den Kanzleien geforderten Beträge reichen von einigen Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro! In vielen Fällen haben die Betroffenen nur einige wenige Tage Zeit, um zu reagieren.

 

Jetzt sollten Sie als Abgemahnter nicht gut gemeinten Ratschlägen folgen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Auch der geforderte Geldbetrag sollte nicht vorbehaltslos und ohne jede Prüfung gezahlt werden. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten Beträge möglich.

 

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de