Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Let´s Be Cops – Die Party Bullen“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Let´s Be Cops – Die Party Bullen“
21.10.2014241 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Let´s Be Cops – Die Party Bullen“ ab.

Das betroffene Werk soll von dem Abgemahnten mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p), wie Emule oder Limewire, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die öffentliche Zugänglichmachung steht jedoch gem. § 19 a UrhG allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu, weshalb sie - sofern der Urheber bzw. Rechteinhaber keine vorherige Einwilligung abgegeben hat - illegal erfolgte.

Aufgrund der Verletzung der Rechte an der Komödie "Let´s Be Cops - Die Party Bullen" fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Anschlussinhaber zu der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags auf, sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist.

Handeln Sie nicht voreilig!

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen und einige wichtige Punkte beachten. Es sollte in keinem Fall übereilt gehandelt werden. Durch die vorschnelle Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnet werden. Abgesehen des schon erwähnten Schuldanerkenntnisses, kann die Unterlassungserklärung noch weitere nachteilige Bestimmungen enthalten:

  • die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite sowie
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Um solche negativen Klauseln auszuschließen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abgefasst werden. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beziehen und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert sein.

Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden. Solche Vorlagen sind häufig ungenau, da sie meist von juristischen Laien geschrieben wurden. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann jedoch dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de!

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films "Let´s Be Cops - Die Party Bullen" abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Unser kompetentes Team greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet seine Leistungen bundesweit zu fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!