Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. – „Person of Interest“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. – „Person of Interest“
26.09.2014287 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an der Serie „Person of Interest“ ab.

Der Vorwurf bezieht sich auf das illegale Filesharing. Dem Betroffenen wird vorgehalten, er habe die Serie "Person of Interest" mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten. So wurde das Werk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, da eine erforderliche Einwilligung des Rechteinhabers, der Warner Bros. Entertainment GmbH, fehlte.

Aufgrund dieser erfolgten Rechtsverletzung möchten die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer), dass der Adressat des Abmahnschreibens einen pauschalen Abgeltungsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten, in Höhe von 519,50 Euro zahlt, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgibt.

Bewahren Sie Ruhe!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Übereilte Handlungen, wie die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags, führen dazu, dass Sie nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandeln können. Aus diesem Grund sollten Sie von voreiligen Handlungen Abstand nehmen. Vielmehr sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, der Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben kann. Zudem kann er die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung enthält unter Umständen negative Klauseln, die Sie unangemessen benachteiligen können. Wir raten Ihnen deshalb dazu, dass Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgeben. Es stellt aber auch keine Lösung dar, wenn Sie ganz von der Abgabe einer Unterlassungserklärung absehen. Sodann laufen Sie Gefahr, dass ein kostspieliges, einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses gilt zu verhindern. Sie sollten deshalb eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt abfassen lassen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien abgefasst und enthalten Ungenauigkeiten. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann die Erklärung vor Gericht völlig wertlos machen. Außerdem kann Ihren Interessen nur eine einzelfallgerechte Erklärung Rechnung tragen.

Falls Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung der Serie "Person of Interest" abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange erfolgreiche Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen unsere Leistungen zu sehr günstigen Preisen an. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung und ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!