Abmahnung:Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal „Die Tribute von Panem-Catching Fire“ (Film); .rka i.A.d Koch Media an Computerspiel Saints Row 3 un IV

Abmahnung:Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal „Die Tribute von Panem-Catching Fire“ (Film); .rka i.A.d Koch Media an Computerspiel Saints Row 3 un IV
16.09.2014302 Mal gelesen
Auch aktuell sind wieder Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer und .rka unterwegs.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Studiocanal GmbH aus Berlin angebliche Rechtsverletzungen an dem Film "Die Tribute von Panem- Catching Fire" ab. Es handelt sich hierbei um einen Kinofilm aus dem Jahre 2013. Die .rka Rechtsanwälte mahnen für ihre Mandantin Koch Media GmbH Rechtsverletzungen an den Computerspielen "Saints Row 3" und "Saint Row IV" ab.

In den Abmahnungen der Kanzleien wird ausgeführt, dass der Adressat der Abmahnung durch sogenanntes "Filesharing" Urheberrechte der Mandanten der jeweiligen Kanzlei verletzt habe. Dies soll dadurch passiert sein, dass die Dateien auf sogenannten Filesharing-Plattformen bzw. Peer-to-Peer-Netzwerken kostenlos anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt wurde.

Gefordert wird von den Kanzleien die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung ist "strafbewehrt", wenn sich der Erklärende darin verpflichtet, zukünftig die unerlaubte Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von meist mehreren Tausend Euro zu zahlen.

Auch soll der Adressat der Abmahnung die Anwaltskosten ("Aufwendungsersatz") und Schadensersatz zahlen.

Jetzt muss guter Rat nicht teuer sein. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es in der Regel sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich im Bereich Urheberrecht gut auskennt. Dieser kann für Sie eine sogenannte "modifizierten Unterlassungserklärung" erstellen, die auf Ihren Einzelfall angepasst und so eng wie möglich, jedoch so weit wie nötig gefasst ist. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung. Zu fairen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Vertretung. Rufen Sie uns gerne an.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de oder www.abmahnsoforthilfe.de