Abmahnung durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Negele Zimmel Greuter Beller, .rka, Schutt Waetke, Fareds, NIMROD, Rainer Munderloh

Abmahnung durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Negele Zimmel Greuter Beller, .rka, Schutt Waetke, Fareds, NIMROD, Rainer Munderloh
09.09.2014257 Mal gelesen
Obwohl in den Medien vielfältig über Abmahnungen wegen illegalen Filesharings auf Internettauschbörsen berichtet wird, erfreuen sich Peer-to-Peer-Netzwerke nach wie vor großer Beliebtheit.

Daher haben unterschiedliche Anwaltskanzleien für ihre Mandanten aufgrund angeblicher Rechtsverletzungen urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Zu den Kanzleien, die solche Abmahnungen verschickt haben, gehörten in der Vergangenheit beispielsweise:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

.rka Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Koch Media GmbH

Schutt Waetke Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co.KG

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG

NIMROD Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

Rechtsanwalt Rainer Munderloh für die RGF Productions Ldt.

 

Laut Abmahnung soll der jeweilige Adressat, der in der Regel zugleich auch Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses ist, auf einer sogenannten Internet-Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt urheberrechtlich geschützte Dateien, wie z.B. Musiktitel, Videos oder Computerspiele, zum Download angeboten haben. Darum habe er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten zu leisten.  

Nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es ratsam, diese von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in dem Bereich Urheberrecht liegt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen, die speziell für Ihren Fall konzipiert ist und nicht zu weit gefasst ist. Dies ist häufig das Problem an vorgefertigten Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. In der Regel sind diese von juristischen Laien erstellt und können nicht absehbare Risiken bergen.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir sind Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de