Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox wegen „Hitchcock“

Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox wegen „Hitchcock“
09.09.2014284 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox.

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) aus München spricht im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen die US-amerikanische Biografie "Hitchcock" über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing bezüglich des Filmes "Hitchcock" nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hitchcock" dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hitchcock" sollte vorerst Ruhe bewahrt werden und folgende Handlungsempfehlungen beachtet werden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist einhalten!

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Das einfache Ignorieren der Abmahnung ausgesprochen durch Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hitchcock" ist regelmäßig nicht empfehlenswert. Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer hat bereits in der Vergangenheit vermehrte die rechtlichen Interessen ihrer Mandantschaft gerichtlich weiterverfolgt.

In der Regel lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbHwegen einer Urheberrechtsverletzung der Film "Hitchcock"können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 / 965 359 485 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!