Abmahnung Waldorf Frommer für das Filmwerk „Rio 2 – Dschungelfieber“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer für das Filmwerk „Rio 2 – Dschungelfieber“ im Auftrag der  Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
31.08.2014280 Mal gelesen
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 7 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Hat es Sie erwischt?


Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verstärkt wegen des vermeintlich illegalen Downloads-/Uploads von Filmwerken wie bspw. "Rio 2 - Dschungelfieber" in sog. Internettauschbörsen ab.


Dabei wird Ihnen eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.


Die Lizenzen der Superstars und der damit verbundenen Weltkonzerne sind durchaus gut überwacht.


Es ist nicht auszuschließen, dass zum Teil Produktionen aus der Musik- oder Filmbranche ihre Werke absichtlich in Tauschbörsen einstellen, damit diese dort illegal heruntergeladen bzw. wieder hochgeladen werden.


Eine nachgewiesene Urheberrechtsverletzung durch einen illegalen Upload in einer der gängigen Tauschbörsen wie bittorrent, wird in der Regel mit einer Abmahnung überzogen, deren Inhalt sehr teuer werden kann.


In der Regel verlangt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in einer solchen Abmahnung eine Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von € 815,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Sie in dieser Form ohnehin auf keinen Fall ungeprüft abgeben dürfen.


Eine Unterlassungserklärung, wie Sie Ihnen derzeit vorliegt - wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben - würde ein absolutes Anerkenntnis bedeuten.


Es würde auch bedeuten, dass Sie bei einem erneuten Verstoß mit einer Vertragsstrafe von mehr als € 5.000,00 zu rechnen hätten.


Gerade das gesamte Thema Unterlassungsansprüche ist ausgesprochen komplex und sollte von Ihnen nicht auf die leichte Schulter genommen werden.


Bleiben Sie nicht untätig.


  • Nehmen Sie in jedem Fall keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf
  • Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht
  • Beachten Sie die in der Regel sehr kurz gesetzte Frist

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.


Wir können Ihnen sehr gut helfen.


Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt