Abmahnung wegen Copy & Paste

Abmahnung wegen Copy & Paste
25.08.2014232 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Im Internet verkehren durchaus kreative Unternehmen mit ausgesprochen hochwertigen Online-Auftritten.


Die Versuchung ist groß, sich als Wettbewerber eines solchen Unternehmens am Text oder am Bildmaterial einer solchen kreativen Konkurrenz zu bedienen.


Copy & Paste kostet als Vorgang gar nichts. Sollten Sie allerdings von Ihrem Mitbewerber erwischt werden, so werden Sie garantiert eine sündhaft teure Abmahnung für derlei "Textklau oder Bildklau" erhalten.


In der Regel wird man Sie dann auffordern Auskunft zu erteilen, seit wann Sie den Text oder das Bildmaterial des Wettbewerbers in Ihren eigenen Online-Auftritt eingebunden haben. Aus dieser Auskunft wird sich dann ein Schadensersatzanspruch ergeben, der sich anhand einer sog. Lizenzanalogie bemessen lässt und pauschalisiert wird.


Schließlich werden Sie zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr verpflichtet werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, bei der Sie sich verpflichten müssen, im Wiederholungsfalle eine Vertragsstrafe von weit mehr als € 5.000,00 zu bezahlen.


Lassen Sie besser die Finger von fremden Texten. Sie können sich jederzeit von Ihren Mitbewerbern inspirieren lassen. Aber bedienen Sie sich nicht an deren Inhalten.


Jeder Wettbewerber der einen eigenen Text formuliert und eigenes Bildmaterial einstellt, ist alleiniger Rechteinhaber und dementsprechend auch absolut alleiniger Nutzungsberechtigter.


Verstoßen Sie gegen dessen Rechte und hat dieser einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in seinen eigenen Reihen, werden Sie eine Abmahnung erhalten, die wie eben dargestellt, ausgesprochen teuer ausfallen kann.


Sollten Sie zwischenzeitlich tatsächlich eine Abmahnung erhalten haben:


  • nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Kanzlei auf, die Sie abgemahnt hat
  • zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts
  • suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Lassen Sie sich helfen.


Für den Fall, dass Sie untätig bleiben droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht, das mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein wird.


Das lässt sich alles vermeiden, wenn Sie uns uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de schicken oder uns anrufen.


Lassen Sie sich helfen. Es lohnt sich!



Georg Schäfer

Rechtsanwalt