Urheberrechtliche Abmahnungen durch Daniel Sebastian, Negele Zimmel Greuter Beller, Waldorf Frommer, Fareds, .rka, Schutt Waetke, NIMROD

Urheberrechtliche Abmahnungen durch Daniel Sebastian, Negele Zimmel Greuter Beller, Waldorf Frommer, Fareds, .rka, Schutt Waetke, NIMROD
08.08.2014284 Mal gelesen
Eine Reihe an Anwaltskanzleien, die unter anderem im Bereich Urheberrecht tätig sind, haben für ihre Mandanten urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen „Filesharings“ ausgesprochen.

Zu den Anwaltskanzleien, die bisher solche Abmahnungen verschickt haben, gehören beispielsweise die folgenden Kanzleien:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der DigiRights Administration GmbH,

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH,

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG,

.rka Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Koch Media GmbH,

Schutt Waetke Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co.KG

NIMROD Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH.

In den Abmahnungen wird dem jeweiligen Adressaten, der in der Regel zugleich auch Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses ist, angelastet auf einer sogenannten Internet-Tauschbörse anderen Nutzern der Tauschbörse unerlaubt urheberrechtlich geschützte Dateien, wie z.B. Musiktitel, Videos oder Computerspiele, zum Herunterladen angeboten zu haben. Darum habe der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine Zahlung (Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten) in Höhe von mindestens mehreren hundert Euro zu leisten.  

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Forderungen der oben genannten oder einer anderen Kanzlei, von der Sie eine Abmahnung erhalten haben, nicht ungeprüft und übereilt nachkommen. Zunächst ist es ratsam, die Abmahnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in dem Bereich Urheberrecht liegt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und auf eine Reduzierung der geltend gemachten Beträge hinwirken. Bei Bedarf kann er für Sie auch eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.  

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de