Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Ender`s Game – Das große Spiel“

Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Ender`s Game – Das große Spiel“
29.07.2014208 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Anschlussinhaber aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Ender`s Game – Das große Spiel“ ab.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer(http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer)  ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Sciense-Fiction Actionfilmes "Ender`s Game - Das große Spiel" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Sciense-Fiction Actionfilm "Ender`s Game - Das große Spiel" erhalten, so bewahren Sie Ruhe und suchen Sie unbedingt vor einer Kontaktaufnahme oder Zahlung einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, welcher dann die Rechtmäßigkeit der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft gestellten Forderungen rechtlich überprüfen kann. Anderenfalls könnten Sie sich eine gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Auch ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, diese ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte vorab zu Ihren Gunsten abgeändert ("modifiziert") werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ender`s Game - Das große Spiel"davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ender`s Game - Das große Spiel"eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ender`s Game - Das große Spiel"veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden.

Regelmäßig lohnt sich daher die Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 853 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!