Beschlüsse des LG Köln im Redtube Verfahren

Beschlüsse des LG Köln im Redtube Verfahren
23.07.20142532 Mal gelesen
Das Landgericht Köln reagiert auf die Beschwerden der zahlreichen Abgemahnten im Redtube Verfahren und erlässt nun zahlreiche (vorläufige) Beschlüsse in denen das Gericht deutlich macht, dass keine „offensichtliche Rechtsverletzung“ vorliegt.

Download nicht ausreichend dargelegt

Eine solche wäre nach den Ausführungen des Gerichts nur anzunehmen, wenn deutlich dargelegt worden wäre, dass es sich hier um eine Rechtsverletzung in Form eines Downloads gehandelt hätte. Hier könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um reines Streaming gehandelt habe, bei dem streitig ist, ob dieses überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Landgericht Köln neigt dazu eine Urheberrechtsverletzung in diesen Fällen zu verneinen. Damit folgt das Gericht auch unserer Auffassung.

Keine ordnungsgemäße Ermittlung der IP Adressen

Zudem zweifelt das Gericht die ordnungsgemäße Ermittlung der IP Adressen an. Es bleibt ungeklärt wie die eingesetzte Software in der Lage sein soll, die IP Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist.

Hier ein Beispielbeschluss im Volltext:Beschluss LG Köln

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