Abmahnung durch Sasse und Partner für „Sabotage“

Abmahnung durch Sasse und Partner für „Sabotage“
15.07.2014229 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Actionfilm „Sabotage“.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sasse & Partner (http://www.wvr-law.de/abmahnung-sasse-partner) vorgeworfen den Actionfilm "Sabotage" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film "Sabotage" illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung des Filmes "Sabotage" demnach widerrechtlich.

Was wird durch Sasse & Partner gefordert?

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner machen mit dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft geltend, welche dieser durch den widerrechtlichen Upload des Actionfilmes "Sabotage" entstanden seien. Die Betroffenen werden daher von den Rechtsanwälten Sasse & Partner aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine Zahlung von 800,00 Euro, in dem sowohl der Schadensersatz als auch die Erstattung der Anwaltskosten enthalten seien, sehen die vermeintlichen Geschädigten die Angelegenheit als erledigt an.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Wichtig ist bei dem Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Actionfilm "Sabotage" Ruhe bewahren und einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt innerhalb der von den Rechtsanwälten Sasse & Partner gesetzten Frist aufsuchen.

Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen, da der beigefügte Erklärungsvorschlag regelmäßig zu weitgehend und für Sie nachteilig ist. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche begründet auf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film "Sabotage" prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Eine voreilige Zahlung ohne vorherige Überprüfung hat regelmäßig zur Folge, dass Ihr Rechtsanwalt nachträglich regelmäßig die Höhe des Betrages nicht mehr gegebenenfalls zumindest anteilig zurückweisen kann, da dann der Verhandlung die Basis entzogen ist.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Sabotage"können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 853 auch können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!