Inhalt der Abmahnung
Den Abmahnschreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten urheberrechtlich geschützte Werke der Öffentlichkeit zum Download angeboten worden seien.
Hohe Zahlungsforderung
Es werden sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung hoher Geldbeträge (Aufwendungsersatz Schadensersatz) gefordert.
Dem Abmahnschreiben sind regelmäßig ein Vergleichsangebot sowie eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Nichts voreilig unterschreiben!
Das Vergleichsangebot und die Unterlassungserklärung sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben bzw. zuviel bezahlen.
Handlungsempfehlung:
- Ruhe bewahren
- Nichts unterschreiben
- Fristen beachten
- Rechtszeitig professionelle Hilfe einschalten
Unserer Erfahrung nach bestehen oftmals gute Möglichkeiten, die geforderte Zahlung erheblich zu reduzieren oder je nach Sachverhalt ganz abzuwehren.
Ihr Vorteil:
- Langjährige Erfahrung Spezialisierung im Urheberrecht
- Bundesweite Vertretung von Mandanten
- Faire Pauschalpreise
Eine für Sie kostengünstige Lösung unter Reduzierung bestehender Risiken hat für uns oberste Priorität.
Unverbindlicher Erstkontakt
Gern können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen. Sie erhalten dann ein attraktives Angebot und eine erste Orientierung zu Ihrem Fall.
Direktkontakt: Rechtsanwalt Stefan Gille
Tel: 0531 - 490 590 70
mail@kanzlei-gille.de