Abmahnung Urheberrecht - Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“

Abmahnung Urheberrecht - Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“
20.06.2014229 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk

X-Men: Zukunft ist Vergangenheit

ab.

Der Film ist am 22. Mai 2014 in Deutschland erschienen. Der Rechteinhaber Twentieth Century Fox mahnt das illegale anbieten dieses Film in sog. Filesharing-Netzwerken ab.

Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten) sowie Schadensersatz.

Achtung auch wenn es auf dem ersten Blick so scheint, ist nicht jede Abmahnung berechtigt! Hinzu kommt, dass streng zwischen der Täterhaftung und der Störerhaftung zu unterscheiden ist. Adressat der Abmahnung ist der Anschlussinhaber. Täter ist aber häufig ein Dritter, wie zum Beispiel die Kinder oder der Ehegatte. Für diese muss der Anschlussinhaber aber nicht unbedingt haften.

So hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 entschieden, dass Eltern nur haften, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In der Entscheidung heißt es wie folgt:

"Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt."

Unsere Empfehlung:

Zunächst Ruhe zu bewahren! Abmahnungen wirken sehr bedrohlich und sind auch nicht immer ganz verständlich. . Gerade deswegen sollte man einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Fristen beachten. Die Fristen sind in den Abmahnungen sehr kurz. Gleichwohl sollten diese beachtet werden, da ansonsten teure Gerichtsverfahren drohen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte erhalten haben helfen wir Ihnen gern! Wir bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Auch eine Kontaktaufnahme per Mail oder durch einen persönlichen Besuch unseren Kanzleiräumen in Bremen ist selbstverständlich möglich. Qwir beraten und vertreten für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag.

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung! Oder senden Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net