Abmahnung d. Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, FAREDS, Daniel Sebastian, Sasse&Partner o. Kornmeier & Partner erhalten? BUNDESWEITE Hilfe

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18.06.2014298 Mal gelesen
Immer wieder werden urheberrechtliche Abmahnungen insb. wegen Filesharing (illegaler Down- bzw. Upload) verschickt. Der Adressat der Abmahnung soll angeblich Werke wie Filme oder Musiktitel auf einer Internettauschbörse angeboten haben und dadurch Urheberrechte verletzt haben.

Nun soll er Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Aktiv im Versenden solcher Abmahnungen waren beispielsweise folgende Kanzleien:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

(i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die Filme "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty", "Monuments Men - Ungewöhnliche Helden", "Rio 2 - Dschungelfieber" und i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH für den Film "Zwei vom alten Schlag")

 

Rasch Rechtsanwälte

(i.A.d. Universal Music GmbH für die Songs "Andreas Gabalier - I Sing A Liad Für Di" und

"Mando Diao - Aelita")

 

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(i.A.d- Track by Track Records UG für den Song "Michael Mind Project - Show Me Love (Official Festival Mix)")

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian

(i.A.d. DigiRights Adminstration GmbH für die Songs "Martin Garrix - Animals" und

"Lucenzo & Don Omar - Danza Kuduro")

 

Sasse & Partner Rechtsanwälte

(i.A.d. WVG Medien GmbH für einzelne Folgen der Serie "The Walking Dead - Staffel 4") und

 

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

(i.A.d. GSDR GmbH für die Songs "Prince Kay One - ich hass es dich zu lieben - Various Artists/ German Top 100 Single Chart Container vom 17.03.2014" und "Prince Kay One - Keep Calm (feat. Emory) (Fuck U) - Various Artists/ German Top 100 Single Chart Container vom 17.02.2014").

 

Nach dem Erhalt einer Abmahnung stellen sich für den Abgemahnten in der Regel mehrere Fragen wie z.B: Was wird mir angelastet? Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und soll ich eine solche unterschreiben? Soll ich den Betrag einfach bezahlen? Ist die Frist wichtig?

Aber der Reihe nach:

1. Dem Abgemahnten wird angelastet, angeblich Dateien wie Musik, Videos oder Computerspiele auf sogenannten Filesharing-Plattformen kostenlos anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und dadurch die Urheberrechte des Auftraggebers der Kanzlei verletzt zu haben.

2. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, zu deren Abgabe der Abgemahnte aufgefordert wird, um nach einer unerlaubten Rechtshandlung die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig die unerlaubte Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von meist mehreren Tausend Euro zu zahlen. Nicht besonders zu empfehlen sind vorformulierte Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. Diese sind häufig von juristischen Laien erstellt, zu weit gefasst und daher nachteilig für den Abgemahnten. Hier sind Sie mit einer von einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt erstellten sogenannten "modifizierten Unterlassungserklärung" besser beraten. Diese ist auf Ihren Einzelfall angepasst und so eng wie möglich, jedoch so weit wie nötig gefasst.

3. Der geforderte Betrag sollte nicht vorbehaltslos und ohne jede Prüfung gezahlt werden! Zunächst sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob die Rechtsverletzung überhaupt begangen wurde und die gegen Sie gerichtete Forderung rechtens ist. Denn dies ist nicht immer der Fall.

4. Die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist ist wichtig und sollte beachtet werden. Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung kann die Gefahr bestehen, dass die jeweilige Kanzlei bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dort werden in der Regel relativ hohe Streitwerte zugrunde gelegt. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de