Abmahnungen wegen Verbraucherrechterichtlinie! (Wettbewerbrecht)

Abmahnungen wegen Verbraucherrechterichtlinie! (Wettbewerbrecht)
16.06.2014458 Mal gelesen
Ab dem 13.06.2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie! Das heißt, dass veraltete Rechtstexte auf Webseiten nun abmahnfähig im Sinne des Wettbewerbsrechts sind!

Es kann davon ausgegangen werden, dass ab heute Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Art verschickt werden, weil beispielsweise die Widerrufsbelehrung nicht den Neuerungen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie angepasst wurden. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist dabei entscheidend, dass derjenige, der seine ihm gesetzlich auferlegten Informationspflichten oder die Vorschriften rund um AGB nicht beachtet, sich dadurch eventuell einen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern sichern kann - daher ist dieses Verhalten durch Bestimmungen des Wettbewerbsrechts abmahnfähig. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich an unsere kostenlose Hotline unter 0800 / 100 41 04 wenden und direkt mit einem Anwalt für Wettbewerbsecht sprechen, um in einem unverbindlichen Erstgespräch wichtige Fragen zu klären. Wie die Kollegen RA Solmecke und RA Dr. Schenk auf anwalt24.de berichten (hier und hier), sind die ersten Abmahnungen eingetroffen, und zwar scheinbar durch Rechtsanwalt Wilfried Jaenecke für Eboxu UG und Rechtsanwalt Christoph Dittrich für Werfo Ltd.

Welche Änderungen ergeben sich seit dem 13.06.2014?

Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie müssen Unternehmer nun vermehrten Informationspflichten nachkommen. Am entscheidensten für die Internethändler ist derzeit aber die Regelung zum Widerrufsrecht der Verbraucher. Dieses hat einige Neuerungen erfahren und muss unbedingt in die Informationstexte aller Onlineshops editiert werden, sonst drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Mitbewerber. Bei einer fehlenden oder falschen Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nun nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Dabei muss der Unternehmer den Verbraucher über Kosten unterrichten. Allerdings kann er sich auch bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen. Das Gesetz enthält sowohl ein Muster-Widerrufsformular als auch ein Muster für die Widerrufsbelehrung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Abmahnung wegen Widerruf erhalten - was tun?

Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, müssen Sie unbedingt mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Die Streitwerte im Wettbewerbsrecht sind immer hoch, davon sollten Sie sich aber keinesfalls abschrecken lassen. Grundsätzlich wird von Ihnen verlangt werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die inhaltlich besagt, dass Sie einen solchen Verstoß nicht noch einmal begehen. Diese Unterlassungserklärung ist meist mit einer Vertragsstrafe im viertstelligen Bereich bedroht - sollten Sie sich daher verpflichten, müssen Sie umso akribischer darauf achten, dass das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie auch tatsächlich auf Ihren Vertriebskanälen umgesetzt worden ist.

Verlassen Sie sich nicht nur auf das Internet!

Leider gehen viele Onlineshop-Betreiber davon aus, dass eine kurze Recherche im Internet ausreicht, um sich genügend rechtliche Informationen einzuholen. Wir raten davon ab, sich auf Foreneinträge und Blogs zu verlassen und können nur empfehlen, zumindest im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung (also völlig unverbindlich) zunächst essentielle Fragen zu Ihrer rechtlichen Situation abzuklären, bevor Sie auf ein solches wettbewerbsrechtliches Schreiben reagieren. Es spricht nichts dagegen, sich zunächst im Internet zu informieren, dann aber sollten Anwälte, die auf Abmahnungen und Abmahnungsverteidigung spezialisiert sind, als Beratung hinzugezogen werden.

Unsere Kanzlei hat schon über 6000 Abmahnfälle bearbeitet und kennt sich daher mit den Gegebenheiten bestens aus. Sollten Sie also eine Abmahnung beispielsweise von Rechtsanwalt Christoph Dittrich für Werfo Ltd. oder Rechtsanwalt Wilfried Jaenecke für Eboxu UG erhalten haben, sprechen Sie uns an! Gern können wir Sie rechtlich gegen eine Abmahnung wegen der Verbraucherrechterichtlinie verteidigen und dafür sorgen, dass Sie in Zukunft alle Vorschriften des neuen Gesetzes (z.B. Widerrufsrecht) korrekt umsetzen. Unsere kostenlose Hotline unter 0800 / 100 41 04 oder unser Live-Chat auf www.recht-freundlich.de stehen Ihnen zur Verfügung.