Waldorf Frommer Abmahnung | € 815,00 | So reagieren Sie richtig

Waldorf Frommer Abmahnung | € 815,00 | So reagieren Sie richtig
08.06.2014451 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch vor den Pfingstfeiertagen wieder Abmahnungen wegen Filesharings von TV-Serien oder Kinofilmen. Dabei verlangen sie € 815,00 für 1 Film, bei Serienfolgen etwas weniger, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Die Münchner Waldorf Frommer Anwälte fordern von den Abmahnten einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (modifizierte Unterlassungserklärung) und Schadensersatz. Zu Recht?

Der Anschlussinhaber muss bei einer Waldorf Frommer Abmahnung oft gar keine mod. Unterlassungserklärung abgeben. Die Rechtslage wird im Internet oft falsch oder veraltet dargestellt. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof entschieden ("Bear Share"), dass die Täter- und Störervermutung in Fällen, in denen volljährige Kinder den Anschluss mitnutzen, vollständig entfallen.

Sollten also volljährige Kinder im Haushalt wohnen, muss der Anschlussinhaber bei einer Waldorf Frommer Abmahnung weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas an den Auftraggeber von Waldorf Frommer bezahlen.

Der Anschlussinhaber haftet also nur dann, wenn er selbst der Täter war oder er Belehrungspflichten verletzt hat, in anderen Fällen haftet er nicht. Belehrungspflichten bestehen z. B. gegenüber den minderjährigen Kindern. Wurden diese vor dem Tatzeitpunkt über die Rechtswidrigkeit der Nutzung von Internettauschbörsen belehrt, entfällt selbst in diesen Fällen die Verantwortung des Anschlussinhabers.

Waldorf Frommer Abmahnung wegen TV-Serie: Was tun?

Machen Sie keine Experimente und handeln Sie nicht auf eigene Faust. Einen auf Filesharingrecht spezialisierten Anwalt kann sich jeder leisten. Sollten Sie geringes Einkommen haben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein für einen Anwalt (Gutschein) bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.

Geben Sie keinesfalls eine Unterlassungserklärung ab, ohne Sie sich vorher von mir beraten zu lassen. Anwälte raten oft pauschal dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl dies überhaupt nicht notwendig ist. Hierdurch gehen Sie ein lebenslanges Risiko ein, bei einem Verstoß bzw. erneuten Upload Vertragsstrafen von über € 5.000,00 bezahlen zu müssen..

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Er hat Erfahrung mit über 17.000 Filelsharing Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de

Die Anwaltskanzlei Hechler bietet Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen 
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise