Redtube/The Archive AG Abmahnungen - Urteil aus Hannover vom 27.05.2014!

Redtube/The Archive AG Abmahnungen - Urteil aus Hannover vom 27.05.2014!
03.06.20143136 Mal gelesen
Wir konnten unsere Mandantschaft vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen The Archive AG verteidigen!

Die Problematik rund um die Massenabmahnungen, die wegen Anschauen von Videostreams auf www.redtube.com durch The Archive AG (über die U C Rechtsanwälte) viele Betroffene stark verunsichert hatten, scheint nun endgültig geklärt.

Das AG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.05.2014 (Aktenzeichen 550 C 13749/13) entschieden, dass das Streamen eines Videos über redtube.com  keine urheberrechtliche Abmahnung rechtfertigt! Unsere Mandantschaft muss keinerlei rechtliche Konsequenzen von The Archive AG mehr fürchten.

Ein kurzer Rückblick

Ende 2013 wurden in massenhafter Weise urheberrechtliche Abmahnungen über die Kanzlei Urmann Collegen aus Regensburg für The Archive AG (www.redtube.com) verschickt. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung betraf dabei das Streamen von Videos auf www.redtube.com. Dabei war zu diesem Zeitpunkt weder höchstrichterlich noch in rechtswissenschaftlicher Hinsicht die Frage geklärt, ob Streaming überhaupt urheberrechtlich rechtsverletzend sei. Zwar werden beim Anschauen der Videos Teile in den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers geladen, aber dies geschieht nur vorübergehend. Wichtig ist, dass keine Datei mit dem Video auf der Festplatte des jeweiligen Nutzers abgelegt wurden. Die Abmahnungen bewegten sich also Ende 2013 in einer rechtlichen Grauzone.

Streaming ist kein Urheberrechtsverstoß!

Angeregt durch dieses Massenabmahnen wurde die juristische Diskussion um das Streamen in urheberrechtlicher Hinsicht wieder entfacht. Die überwiegende Mehrheit der Rechtswissenschaftlicher sprach sich dafür aus, dass darin grundsätzlich kein Urheberrechtsverstoß zu sehen sei. Auch der Bundestag sprach sich auf Anfrage der Linksfraktion dafür aus, dass Streamen keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Ausnahmen würden sich insgesamt nach einhelliger Meinung nur dann ergeben, wenn die Vorlage, von der gestreamt wird, offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Dies ist nach überwiegender Ansicht aber bei Videoportalen für den Nutzer nicht zweifelsfrei feststellbar.

Urteil des AG Hannover vom 27.05.2014 (Az. 550 C 13749/13)

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin die Feststellung, dass aus der Abmahnung der Beklagten (The Archive AG) keine finanziellen Ansprüche gegen sie entstanden seien.

Das Gericht stellte daraufhin fest, dass die Abmahnung keine finanziellen Forderungen begründen könne. Das AG Hannover äußerte sich dahingehend, dass die von der abmahnenden Seite geforderte Unterlassungserklärung zu weitreichend formuliert sei. Weiter führte das Gericht aus, dass die Abmahnung unberechtigt sei, denn der Klägerin wurde vorgeworfen, eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage gestreamt zu haben. Diese Offensichtlichkeit war nach Ansicht des AG Hannover aber bei redtube.com nicht gegeben - dafür müsse es zweifelsfrei (!) rechtswidrig hergestellt gewesen sein. Der durchschnittliche Internetznutzer muss aber nicht umfassend prüfen, ob dem so ist. Viel mehr muss der Abmahnende beweisen, dass diese Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit gegeben war. Ein solcher Beweisantritt wurde nicht geführt.

The Archive AG hatte im Rechtsstreit vorgetragen, dass sehr wohl eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde, denn schon das Fehlen eines Impressums auf www.redtube.com spräche dafür, dass es sich bei redtube.com nicht um eine rechtstreue Website handele. Dieses zu prüfen und rechtlich einzuordnen, sei nach Ansicht des AG Hannovers aber keinem durchschnittlichen Internetznutzer zuzutrauen. Außerdem spricht laut Gericht das Fehlen eines Impressums noch nicht für eine insgesamte Rechtsuntreue, die sich auch auf die urheberrechtlich geschützten Mediendateien bezieht.

Fazit

Insgesamt wurde daher festgestellt, dass die Abmahnung, die durch The Archive AG ausgesprochen wurde, keine finanziellen Ansprüche gegen die Betroffene der Abmahnung erzeugte. Die Angelegenheit rund um die Massenabmahnungen von U C Rechtsanwälte für The Archive AG (www.redtube.com) scheint somit endgültig geklärt zu sein. Gerne können Sie uns kostenlos anrufen, um weitere Informationen zu erhalten.

HIER geht es zum Volltext der Entscheidungsgrunde: http://www.recht-freundlich.de/urteil-des-ag-hannovers-zu-the-archive-ag-redtube-com-volltext