Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd.

Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd.
27.05.2014434 Mal gelesen
Uns erreichten mehrere aktuelle Mahnbescheide, die durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd. beantragt und erlassen wurden.

Ursprünglich erfolgte die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter. So werden in den uns vorliegenden Mahnbescheiden Kosten im Bereich um die 1000, 00 € gefordert, die wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung gefordert werden.

Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach "niemand vergessen wird".

Entscheidend für Adressaten solcher Mahnbescheide ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid durch Mandanten vorgelegt vorgelegt. Hier heißt es sodann im Regelfall: LEIDER ZAHLEN!

Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.

Auch in diesem Verfahrensstadium lassen sich noch vergleichsweise Regelungen mit der Gegenseite treffen, um die Angelegenheit einer Erledigung zu zuführen.

Abgemahnte sollten sich unbedingt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber derjenige ist, der das Werk im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat, da in vielen Fällen nunmehr auch eine Haftung als Störer entfallen dürfte. Dies gilt vor allen Dingen in solchen Konstellationen, bei denen der Ehepartner oder ein volljähriges Kind gehandelt hat.

Unsere Kanzlei verfügt mittlerweile über eine nahezu fünfjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Filesharing - Forderungen. Da wir die Abmahnkanzleien und deren Reaktionsweise gut kennen, ist dies für unsere Mandanten stets ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Sollten auch Sie Interesse an einer Beratung oder Verteidigung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns für Sie k

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!