Abmahnung durch FAREDS für „Dallas Buyers Club“

Abmahnung durch FAREDS für „Dallas Buyers Club“
20.05.2014195 Mal gelesen
Die Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mahnt derzeit im Auftrag der Firma Dallas Buyers Club vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab.

Gegenstand der von der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) ausgesprochenen Abmahnung ist das im Februar 2014 in den Kinos erschienene Drama "Dallas Buyers Club" von Jean- Marc Vallèe. Diesen Film, so lautet der aus Abmahnung zu entnehmende Vorwurf, soll der abgemahnte Anschlussinhaber innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird von FAREDS gefordert?

Aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung, seien der Rechtsinhaberin Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden, welche nun die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS durch die Abmahnung geltend macht. Der Betroffene wird daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

In der Abmahnung wird dem betroffenen weiterhin Angeboten gegen die Zahlung eines Betrages von 1.200,00 Euro von einer weiterführenden Rechtsverfolgung abstand zu nehmen und die Forderungen der Rechteinhaberin als abgegolten anzusehen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der FAREDS?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film "Dallas Buyers Club" vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und keine voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Wichtig ist jedoch, dass Sie reagieren. Ein einfaches Ignorieren der Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS hat regelmäßig zu Folge, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, welche mit weiteren Kosten verbunden sind. Ratsam ist es schnellstmöglich einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!