Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.v. DigiRights Adiministration GmbH – „Papaoutai“ von Stromae

Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.v. DigiRights Adiministration GmbH – „Papaoutai“ von Stromae
09.04.2014236 Mal gelesen
Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH versendet der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnung wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme „Papaoutai“ von dem Künstler Stromae“.

Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Musiktitels "Papaoutai" von dem Künstler Stromae" sei dieser unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin DigiRIghts Administration GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung von Daniel Sebastian gibt es?

Haben auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels "Papaoutai" von dem Künstler Stromae" in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Bewahren Sie Ruhe! Wichtig ist, das Sie die Abmahnung nicht lediglich ignorieren, denn regelmäßig machen die Kanzleien dann weiterhin die Forderungen ihrer Mandantschaft vor Gericht geltend.

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!