Thriller "The Purge - Die Säuberung" wird abgemahnt - Schreiben Kanzlei APW

Thriller "The Purge - Die Säuberung" wird abgemahnt - Schreiben Kanzlei APW
04.04.2014329 Mal gelesen
Aktuell wird der Thriller "The Purge - Die Säuberung" von der Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar wegen Filesharing abgemahnt. Auftraggeber ist die Universal Pictures International Germany GmbH.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Falle einer Abmahnung achten sollten.

Wie sieht die Schadensersatzforderung aus?

Es wird abgemahnt, dass die Urheberrechte der Universal Pictures Germany GmbH verletzt wurden. Konkret wird vorgeworfen, dass der Mitte Juni 2013 erschienene Film als Anschlussinhaber über Tauschbörsen für andere zugänglich gemacht wurde. Als Schadensersatzforderung wird eine einmalige Zahlung in Höhe von 530 Euro vom Abgemahnten gefordert. Der Betrag gliedert sich in 150 Euro Rechtsanwaltskosten und 380 Euro Schadensersatz. Zudem wird innerhalb einer gesetzten Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Hiermit soll sich der Anschlussinhaber verpflichten, den abgemahnten Film in Zukunft über das Internet und Tauschbörsen zu veröffentlichen.

Was soll ich jetzt tun?

Als erstes sollten Sie Ruhe bewahren und einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Die Sache auszusitzen - sprich gar nicht zu reagieren - birgt allerdings ein hohes Risiko. Es droht dann unter Umständen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Prüfen Sie, ob Sie die Abmahnung zu Recht erhalten haben. Bei einer rechtmäßigen Abmahnung empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese sollten Sie aber in keinem Fall selbst verfassen oder ein vorgefertigtes Muster aus dem Internet verwenden. Bei der modifizierte Unterlassungserklärung haben Sie den Vorteil, dass Sie kein direktes Schuldeingeständnis eingehen und die Kosten nicht anerkennen aber dennoch die Wiederholungsgefahr ausräumen, um kein Gerichtsverfahren zu riskieren. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Unterlassungserklärung so eng wie möglich gefasst wird, um bspw. auch andere Werke vom gleichen Rechteinhaber auszuschließen und spätere Schadensersatzforderungen oder eine Vertragsstrafe auszuschließen. Aber Vorsicht: Die modifizierte Unterlassungserklärung muss von der gegnerischen Seite nicht akzeptiert werden und es kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Aus diesem Grund sollte ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt die modifizierte Erklärung anfertigen.

Oft bietet sich auch die Möglichkeit, mit der abmahnenden Kanzlei zu verhandeln. Zumindest bei Geringverdienern ist diese oft bereit hre Forderungen zu reduzieren, um überhaupt an Ihr Geld zu kommen. Aber auch hier sollte ein spezialisierter Anwalt den Schriftverkehr übernehmen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus vielen Fällen von Urheberrechtsverletzung. Wir beraten Sie gern über unsere kostenlose Hotline unter 0800/1004104.
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