Abmahnung durch Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen des Fillms 12 Years A Slave

Abmahnung durch Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen des Fillms 12 Years A Slave
04.04.2014188 Mal gelesen
Momentan werden Abmahnungen durch die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen des Films "12 Years a Slave" verschickt". Den Empfänger dieser Schreiben wird vorgeworfen, dass sie den Film über Tauschbörsen verbreitet und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen hätten.

Dem Schreiben liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Außerdem wird der Anschlussinhaber aufgefordert, die Summe in Höhe von 732,50 EUR zu zahlen.

Jeder will diese leidige Angelegenheit natürlich so schnell als möglich aus der Welt schaffen und aus diesem Grund sind viele Betroffene bereit, die geforderte Summe zu zahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Anwälte der Rechteinhaber verstehen es sehr geschickt, den Anschlussinhaber als den Schuldigen darzustellen, doch der Fall liegt selten so eindeutig, Oft weiß der Betroffene gar nicht so recht, um was es eigentlich genau geht, denn in vielen Fällen sind es die noch minderjährigen Kinder, die sich aus dem Internet den Film heruntergeladen haben. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine Störerhaftung, die mit deutlich weniger Kosten verbunden ist. Selbst wenn es nicht die Kinder waren, können die Gebühren des Verfahrens noch deutlich reduziert werden, meistens sogar um einen höheren Betrag als die anwaltliche Vertretung kostet. Ein Weg für eine Lösung des Problems: Ein guter Anwalt nimmt Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt auf, klärt den Sachverhalt und kann die Summe auf ein vertretbares Maß reduzieren.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung wird in ihrer Brisanz von vielen Betroffenen oft nicht richtig eingeschätzt. Die Unterschrift unter dieses Dokument verpflichtet den Anschlussinhaber auf Jahre hinaus auf ein bestimmtes Verhalten. Sollten die Bedingungen der Erklärung nicht eingehalten werden, dann ist eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen, die für manchen Betroffenen den Ruin bedeuten kann. Diese strafbewehrte Unterlassungserklärung muss von einem Anwalt durchgesehen und modifiziert werden. Sie darf auf gar keinen Fall zu weit gefasst werden, denn sonst ist es für den Betroffenen unmöglich, die Punkte alle einzuhalten. Manche Anschlussinhaber versuchen diese Erklärung selber zu modifizieren, was unangenehme Folgen haben kann. Wird die Unterlassungserklärung vom Betroffenen diese zu weit fasst, dann kann es sein, dass der gegnerische Anwalt ein gerichtliches Verfahren einleitet, was mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.

Wenn eine Abmahnung von Schutt, Waetke Rechtsanwälte im Briefkasten liegt, dann sollte sofort gehandelt werden. Auf dem Schreiben sind enge Fristen angegeben, die eingehalten werden müssen. Zunächst wird der Anwalt ein kostenloses Vorgespräch führen. Es muss dann die Rechtmäßigkeit des Falles geprüft und das weitere Vorgehen festgelegt werden. Durch eine gute anwaltliche Unterstützung kann größerer Schaden von dem Betroffenen abgewendet werden.