Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „All Is Lost“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „All Is Lost“
03.04.2014173 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber im Namen der Universum Film GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „All Is Lost“ ab.

Der Vorwurf im Schreiben lautet, dass der Adressat das US-amerikanische Filmdrama "All Is Lost" mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu. Erteilt dieser nicht seine Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung, so ist diese rechtswidrig.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert von dem Abgemahnten dreierlei: 

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro (600,00 Euro Schadensersatzkosten und 215,00 Euro Rechtsanwaltsgebühren) und
  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des Films "All Is Lost"

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls Sie eine Abmahnung im Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen tätigen. Durch die übereilte Zahlung des geforderten Betrags oder die vorschnelle Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung - welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet - vernichten Sie Ihre Verhandlungsbasis und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition könnte sich unnötig verschlechtern.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu nach Erhalt einer Abmahnung Ruhe zu bewahren und einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann die juristische Überprüfung der Abmahnung für Sie durchführen. Teilweise besteht gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten oder die Forderungen sind überzogen.

Des Weiteren sollte Ihr Anwalt die beigefügte Unterlassungserklärung abändern. Diese ist stets zu Gunsten der anderen Partei und daher für Sie oft nachteilhaft. Durch eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen werden und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist jedoch nicht immer der Täter der begangenen Rechtsverletzung. Vor allem wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen, muss die Frage der Haftung geklärt werden. Hat ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen kommt eine Haftung als sogenannter Störer oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. Störer ist, wer durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Vorteil der Störerhaftung besteht darin, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss.

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs ("BearShare", Urteil v. 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) muss der Anschlussinhaber nicht mehr für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haften, wenn er keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte. In diesem Fall haftet dann allerdings dieses Familienmitglied selbst.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Universal Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung am Film "All Is Lost" erhalten haben, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing Abmahnungen zurück und freuen uns auch Ihnen helfen zu können. Unsere Telefonnummer für ein kostenloses Erstgespräch lautet: 030 96535-855.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!