Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke für TOBIS Film GmbH & Co. KG

Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke für TOBIS Film GmbH & Co. KG
01.04.2014129 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk!

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke vor, in welchem Ansprüche im Namen der TOBIS Film GmbH & Co. KG geltend gemacht werden.

Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Filmwerk "12 Years a Slave" in unerlaubter Weise verwertet zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz in Höhe von 500 €, Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215 € und Ermittlungskosten in Höhe von 17,50 €.

Was muss ich nach  Erhalt einer solchen Abmahnung beachten?

In der Abmahnung wird eine kurze Frist gesetzt. Diese sollte in jedem Fall eingehalten werden. Ansonsten droht ein teures Gerichtsverfahren.

Wir raten unverzüglich einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und mit diesen  die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen.

Bitte beachten Sie im Internet gibt es viele Foren-Beiträge und tolle Ratschläge.  Diese sind leider oft falsch und /oder veraltet. Gleiches gilt für dort zu findende modifizierte Unterlassungserklärungen. Eine Unterlassungserklärung sollte immer auf den konkreten Fall angepasst werden.  

Was bieten die Kanzlei Dr. Schenk im Falle einer Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke wegen "12 Yaers a Slave"?

Wir bieten kompetente Beratung und Vertretung zum festen Pauschalpreis.  

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.

Wir vertreten deutschlandweit.

Kostenloser Anruf unter 0800 3331030 oder per E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net.