Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. Malibu Media LLC – „So Young“

Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. Malibu Media LLC – „So Young“
25.03.2014205 Mal gelesen
Momentan mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „So Young“ ab.

Was möchte Fareds von dem Abgemahnten?

Die Rechtsanwälte von Fareds fordern den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu entrichten.

Warum wurde ich abgemahnt?

Der Adressat des Schreibens soll die betroffene Datei innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was tue ich, wenn ich abgemahnt wurde?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC wegen widerrechtlicher Verwertung des Films "So Young" erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie die Abmahnung nicht ignorieren. Dadurch laufen Sie nur Gefahr, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, welche mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Daher raten wir Ihnen dazu, dass Sie innerhalb der gesetzten Frist einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Abmahnung rechtlich überprüfen. Sodann kann er Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Insbesondere bestehen gute Verteidigungschancen, soweit mehrere Personen Ihr WLAn-Netzwerk nutzen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In keinem Fall sollten Sie die mitgeschickte, vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist grundsätzlich zu weitgehend und kann Klauseln enthalten, die Sie unnötig benachteiligen. Zum Beispiel kann Sie ein Schuldanerkenntnis beinhalten oder Sie an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren binden. Um diese und andere negative Punkte zu vermeiden, sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Nicht empfehlenswert ist die Verwendung einer Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus einem Internetforum. Diese Muster enthalten häufig nicht die notwendigen Angaben, da sie oft von juristischen Laien verfasst wurden. Außerdem beziehen sie sich nicht auf Ihren persönlichen Einzelfall. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann jedoch Ihren Interessen Rechnung getragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, geraten Sie also nicht in Panik, sondern rufen Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch mit anwaltlicher Ersteinschätzung. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 96535-855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!