Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Greatest Hits“ von Dido

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Greatest Hits“ von Dido
19.03.2014198 Mal gelesen
Derzeit mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Anschlussinhaber für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Greatest Hits“ von Dido ab.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, er habe das Musikalbum der britischen Popsängerin in einem Filesharing-Netzwerk anderen Usern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird von Ihnen verlangt?

Aufgrund der begangenen Rechtsverletzung fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Sie auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Diese Summe beinhaltet Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren. Außerdem werden Sie in dem Abmahnschreiben dazu aufgefordert, das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft von Ihrem Rechner zu entfernen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen habe?

Hat auch Sie die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, so geraten Sie nicht in Panik. Vielmehr sollten Sie die diese Handlungstipps befolgen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich nicht selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden, indem Sie vorschnell der Forderung der Gegenseite nachkommen. Wenn Sie zum Beispiel die 815,00 Euro übereilt an Waldorf Frommer zahlen, ist eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages nicht mehr möglich.

Sie sollten einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen und mit diesem Ihre Verteidigungsmöglichkeiten durchsprechen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr ausschließen, dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Jedoch ist es nicht zu empfehlen die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese regelmäßig zu weitgehend ist und daher für Sie nachteilig. Sie sollten daher einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihnen die beigefügte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern kann. Nicht ratsam ist die Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen können Ungenauigkeiten enthalten, da sie häufig von juristischen Laien verfasst wurden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "Greatest Hits" von Dido erhalten haben, rufen Sie unser Team von Abmahnhelfer.de an und schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall. Wir werden Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung geben und Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Unsere Telefonnummer lautet: 030 96535-855.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!