Nutzung von Popcorn Time: Abmahnung droht wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnung Filesharing
18.03.2014256 Mal gelesen
Vor der Nutzung der angeblichen Video-Streaming-Plattform Popcorn Time kann nur gewarnt werden. Ansonsten müsse Sie mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing rechnen.

Das neue Filmportal Popcorn Time ist sehr bekannt. Das kommt auch durch die positive Kritik in den Medien, die vor allem die leichte Bedienbarkeit loben. Trotzdem sollten sich die Nutzer nicht darauf einlassen, weil es sich um ein illegales Raubkopier-Portal handelt.

Zwar ist beim reinen Streaming von Filmen umstritten, ob auch der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Diese Diskussion spielt jedoch bei Popcorn Time keine Rolle. Der Nutzer zieht nämlich hier - anders als bei einem gewöhnlichen Streaming-Portal - eine urheberrechtswidrige Datei über Bittorent auf den Rechner. Darüber hinaus stellt er auch seinen Computer für die Verbreitung von illegalen Raubkopie-Dateien zur Verfügung. Von daher ist hier von urheberrechtswidrigem Filesharing über eine Tauschbörse auszugehen.

Darauf werden die Popcorn Time Nutzer leider nur unzureichend hingewiesen. Allerdings schützt hier Unwissenheit nicht vor hohen Forderungen in Form von Erstattung der Abmahnkosten sowie Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung. Für Abmahnanwälte ist das häufig ein lohnenswertes Geschäft.

 

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