Abmahnung Waldorf Frommer für die Serie „Simpsons“ im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer für die Serie „Simpsons“ im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
16.03.2014226 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Haben Sie eine Abmahnung von der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer für die Serie "Die Simpsons" im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH erhalten?

Was kann man tun und muss man etwas tun?

Ich kann die Antwort vorweg nehmen, man muss auf jeden Fall etwas unternehmen, sonst wird es noch teuer.

Was ist eine solche Abmahnung?

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie durch einen illegalen Down-/Upload in einer sogenannten Internettauschbörse, vorzugsweise bittorent das Urheberrecht der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH verletzt haben sollen, weil Sie über deren Rechte in sofern verfügt haben sollen, dass Sie das Werk gleichzeitig auf Ihrem Rechner zum Tausch angeboten haben.

Oftmals merken Internetuser nicht, dass sie sich in einer Tauschbörse aufgehalten haben und dort durch den Down-/Upload des Filmwerkes dieses automatisch auf Ihrem eigenen Rechner öffentliche zugänglich gemacht haben, also zum Tausch angeboten habe ohne das es hierfür einer eigenen Handlung bedarf.

In der Regel verlangt man nun von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten in schwindeligen Höhen.

Verfallen Sie nicht in Panik.

Lassen Sie sich helfen. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben. Es gibt Wege und Möglichkeiten wie man Ihnen helfen kann, wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie als Anschlussinhaber einen solchen vermeintlich illegalen Down-/Upload in einer sogenannten Internettauschbörse wie bittorent nicht vorgenommen haben.

Bleiben Sie nicht untätig, da ansonsten ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht droht. Ein solches ist dann mit weiteren Prozesskosten von

€ 2.000,00 verbunden.

Lassen Sie sich also von uns helfen, wir können das.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de

Georg Schäfer

Rechtsanwalt