Die Urheberrechtsverletzung soll aus dem Februar 2014 stammen. Die Nimrod Rechtsanwälte tragen vor, dass die Firma Enjoy movies LLC.an dem Titel die weltweiten Nutzungsrechte habe.
Bei der Abmahnung ergeben sich viele Fragen. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den russischen Film über die Tauschbörsen-Software angeboten hat.
Haftet der Anschlussinhaber immer?
Es ist stets die Frage zu stellen, ob der Anschlussinhaber auch selbst haftet. Sofern der Anschlussinhaber den Film nicht selbst angeboten hat, haftet er nur dann, wenn er gewissen Pflichten verletzt hat. Nur dann haftet er. Zum Beispiel hat der Anschlussinhaber keine Pflichten gegenüber volljährigen Kindern. Haben diese den Film geladen, so haftet der Anschlussinhaber überhaupt nicht und die Abmahnung kann zurückgewiesen werden.
Unterlassungserklärung: Lebenslanges Risiko eine Vertragsstrafe
Die exakte Prüfung der Haftung des Anschlussinhabers ist zentral für die Bearbeitung der Nimrod-Abmahnung. Lassen Sie sich von niemandem, auch nicht von selbsternannten Spezialisten-Anwälten vorschnell eine modifizierte Unterlassungserklärung aufreden. Zwar stellt die Unterlassungserklärung nach neuester BGH-Rechtsprechung kein Schuldanerkenntnis dar. Die Unterlassungserklärung ist jedoch ein Vertrag und bindet Sie lebenslang. Bei einem Verstoß dagegen kann es zu Vertragsstrafen von € 5.000,00 und mehr kommen.
3 gute Gründe gegen die Unterlassungserklärung
- Lebenslanges Risiko von Vertragsstrafen ab € 5.000,00 pro Verstoß
- Optimale Verteidigungschancen bei einer Kostenklage
- Geldforderungen sind nicht erledigt
Sofern Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, hat die Abmahnkanzlei Nimrod wenig Chance, Sie später auf Erstattung der Anwaltskosten etc. zu verklagen, sofern sie den Unterlassungsanspruch nicht weiterverfolgt.
Vorsicht vor Teilzahlungen von € 150 oder mehr
Lassen Sie sich von Anti-Abmahn-Anwälten z. B. aus Berlin, die zu einer Zahlung von € 150,00 raten, nicht in die Irre führen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die Anwälte, die € 1.153,12 fordern, sich mit € 150 zufrieden geben? Und außerdem: Gem. ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gesteht jeder, der bezahlt, die Schuld ein.
Was Sie bei einer Nimrod-Abmahnung tun müssen
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 18 68 66 täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder eines unserer Formulare. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abgemahnte vertreten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.