Abmahnung wegen verbotener Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern oder Lichtbildwerken

Abmahnung wegen verbotener Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern oder Lichtbildwerken
28.02.2014201 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

In sogenannter Lizenzanalogie kann der Inhaber der Rechte an Lichtbildern oder Lichtbildwerken die nicht lizenzierte oder unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung oder gar öffentliche Zugänglichmachung seiner Fotos über die gängigen Anwaltskanzleien abmahnen. Das kann teuer werden.

In der Regel sieht eine solche Abmahnung vor, das der Rechteinhaber über einen Rechtsanwalt von Ihnen Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung verlangt. Der Unterlassungsanspruch wird damit befriedigt, dass man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, dass man dieses Lichtbild nicht mehr nutzt und von seiner Homepage oder wo auch immer man es eingestellt hat, löscht.

Der Auskunftsanspruch des Rechteinhabers dient dazu herauszufinden, wie lange man das Bild verbotenerweise genutzt hat, um damit dann die Schadensersatzforderung im Rahmen der sogenannten Lizenzanalogie beziffern zu können. Lizenzanalogie bedeutet im Wesentlichen, man versucht zu bestimmen zu welchem Preis man die Nutzung dieses Lichtbildes legal hätte erwerben können und berechnet dann anhand dieses Preises und anhand der Laufzeit in sogenannter Lizenzanalogie den tatsächlichen Wert.

Da die Nutzung nicht gestattet wurde, wird sie in der Regel auch bestraft, indem man dann das Doppelte des tatsächlichen Wertes zu bezahlen hat. Dies lässt allerdings Tür und Tor offen für jegliche Berechnungen von vermeintlicher Lizenzanalogie, die es gar nicht gibt. Es gibt kein Gesetz hierzu, wie hoch ein solcher Preis eines solchen Fotos ist. Den Preis eines Lichtbildes bestimmt in der Regel der Markt. Man kann sich also nur daran orientieren, was ein vernünftiger Käufer auf einem Markt für ein solches Foto bezahlen würde.

Es gibt viele Stellen an denen man Ihnen in einer solchen Abmahnung helfen kann. Lassen Sie sich unbedingt von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht beraten und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de. Es lohnt sich immer. Georg Schäfer Rechtsanwalt