Debcon GmbH Zahlungsaufforderung 1.000 EUR für M.I.C.M. MIRCOM Ltd. wegen illegalem Film-Download

Debcon GmbH Zahlungsaufforderung 1.000 EUR für M.I.C.M. MIRCOM Ltd. wegen illegalem Film-Download
26.02.2014406 Mal gelesen
Die Debcon GmbH fordert in den uns zur weiteren Bearbeitung vorgelegten Schreiben eine Zahlung in Höhe von 1.000 EUR. Diese Forderung soll dabei aus einer zuvor von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochenen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung resultieren.

Das Schreiben enthält hierzu neben der Androhung einer Schufa-Eintragung (Auszug)

"Schon heute weisen wir aufgrund  unserer bestehenden Partnerschaft und in Erfüllung unserer Pflicht darauf hin, dass wir Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG ... übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird ."

auch eine gleichfalls beigefügte Zahlungsvereinbarung, für den Fall einer ratenweisen Zahlung mit Ratenvorschlag. Wir raten Betroffenen, die Ansprüche nicht ohne vorherige Prüfung der Rechtmäßigkeit zu bezahlen oder mit der beigefügten Erklärung anzuerkennen.

 

Was können Sie tun,wann muss die Forderung bezahlt werden?

Wichtig ist, dass die geforderte Summe in Höhe von 1.000 EUR nicht nur auf deren Rechtmäßigkeit sondern auch deren Höhe geprüft werden sollte.

In Filesharing Sachen besteht zwar zunächst die Anscheinsvermutung, der Anschlussinhaber ist als Täter der Rechtsverletzung verantwortlich und müsste danach auch die Ansprüche sämtlich erfüllen. Diese Vermutung kann jedoch durch eigene Angaben zum Vorwurf und des Einzelfalles widerlegt werden. So ist insbesondere beachtlich die Art und Weise der WLAN-Sicherung, die Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. Dazu gibt es verschiedene Rechtsprechung:

  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Aber auch die Höhe der Ansprüche kann erfolgreich angegriffen werden. Durch den neu geschaffenen § 97 a Abs. 3 UrhG besteht bei Streitwerten eine Deckelung von nun nur noch 1.000 EUR bei privatem Umfang,  einige Gerichte wenden diese neue Gesetzeslage auch für Altfälle an und berichtigen die Rechtsanwaltskosten dann auf 124,00 EUR. Lediglich bei einer Täterhaftung kämen noch Schadenersatzansprüche hinzu, wobei das Amtsgericht Hamburg zuletzt sogar (Urteil vom 20.12.2013, Az. 36a C 134/13) einen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für einen Pornofilm als angemessen erachtete.

Sollten auch Sie Fragen zum Schreiben der Debcon GmbH und den geforderten Zahlungen in Höhe von 1.000 EUR haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

http://www.rechtsanwalt-baumgaertner.de/Filesharing_Abmahnung.html