Abmahnung d. Schutt, Waetke; Waldorf Frommer; Schulenberg&Schenk; .rka Rechtsanwälte; C-Law; FAREDS; Rainer Munderloh; Sasse & Partner o.a. erhalten?

Abmahnung d. Schutt, Waetke; Waldorf Frommer; Schulenberg&Schenk; .rka Rechtsanwälte; C-Law; FAREDS; Rainer Munderloh; Sasse & Partner o.a. erhalten?
25.02.2014255 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen BUNDESWEIT helfen.

Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber mahnen Rechtsanwaltskanzleien deutschlandweit angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Die Anschlussinhaber werden in den Abmahnungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Leistung von Schadensersatz aufgefordert.

In der Vergangenheit haben zum Beispiel folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber wegen  angeblicher Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen versendet:

 

Schutt, Waetke für die Elite Film AG (The Pact)

 

Waldorf Frommer für die Bastei Lübbe AG (Er ist wieder da (ebook) von Timur Vermes)

 

Schulenberg & Schenk für die Fraserside Holdings Limited (Cute And Extreme Russians)

 

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row IV)

 

C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH (Verboten! Heimliche Videoaufnahmen)

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC. (Season of Love) oder für die Two Guns Distribution, LLC (2 Guns)

 

Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH (Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag)

 Rechtsanwalt Rainer Munderloh für die RGF Productions Ldt.

 

In den Abmahnungen wird dem Abgemahnten das "illegale Filesharing" vorgeworfen. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber eine angebliche Rechtsverletzung begangen hat, indem er unerlaubt die urheberrechtlich geschützte Datei zum Herunterladen angeboten hat.

  

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

 
  1. Bitte bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nicht voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht den geforderten Geldbetrag!
 
  1. Holen Sie sich fachkundigen Rechtsrat ein.

Die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann ein Schuldeingeständnis darstellen und für Sie nachteilige Folgen nach sich ziehen. Sie können bis zu 30 Jahre lang an Ihre Erklärung gebunden sein. Nur die Beratung durch einen fachkundigen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt kann Sie vor weitreichenden Konsequenzen bewahren. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen und dadurch die Risiken erheblich minimieren.

Auch der geforderte Schadensersatz ist in der Regel unverhältnismäßig und kann mithilfe  eines fachkundigen Rechtsanwalts in den meisten Fällen erheblich reduziert werden oder gar vollständig zurückgewiesen werden.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de