Saints Row III 3 - RKA Abmahnung: € 800

Saints Row III 3 - RKA Abmahnung: € 800
09.02.2014393 Mal gelesen
Die RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschicken Abmahnungen im Auftrag der Koch Media, Höfen wegen des illegalen Filesharings des PC-Spiels "Saints Row III 3". In den Abmahnschreiben fordert RKA eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung von € 800 zur Abgeltung aller Forderungen.

Saints Row III 3 - Abmahnung RKA Rechtsanwälte

Die Koch Media GmbH, Höfen, hat die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte mit der Verfolgung des illegalen Filesharings des Computerspiels "Saints Row III 3" in Internettauschbörsen beauftragt. Die Inhaber der ermittelten Internetanschlüsse werden mit sog. Abmahnungen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Erledigung aller finanziellen Forderungen einen Vergleichs-Betrag von € 800,00 zu bezahlen.

Gibt es die Kanzlei RKA Rechtsanwälte wirklich? Handelt es sich um Abzocke oder Betrug?

Selbstverständlich gibt es die Kanzlei RKA Rechtsanwälte. Zudem können Sie davon ausgehen, dass das illegale Filesharing des Computerspiels "Saints Row III 3" tatsächlich stattgefunden hat. Die Ermittlungen der IP-Adressen sind heutzutage sehr sicher und zuverlässig. Als Abgemahnter sollten Sie das Schreiben der RKA Rechtsanwälte daher sehr ernst nehmen.

Vorsicht: Insolvenzrisiko "Modifizierte Unterlassungserklärung"

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor der vorschnellen und ungeprüften Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie von vielen Anwälten, Verbraucherschutzverbänden und Rechtsschutzversicherungs-Hotlines geraten werden. Dabei lassen diese Beratungsstellen vollkommen außer Acht, dass jede Unterlassungserklärung lebenslang (nicht 30 Jahre!) gilt und pro Verstoß dagegen eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann. Die Vertragsstrafen können sich bei mehreren Verstößen auf € 20.000,00 oder mehr summieren und den Normalverdiener schnell in die Gefahr einer Privatinsolvenz bringen.

Hüten Sie sich vor Rechtsanwälten, die ohne die tatsächliche Verantwortung zu prüfen, sofort eine "modifizierte Unterlassungserklärung" vorschlagen. Dies kann den finanziellen Ruin für Sie bedeuten.

Warum Sie bei der Auswahl eines Anwalts bei einer RKA Abmahnung achten sollten

Viele Anwälte werben im Internet mit ihren Leistungen bezüglich der Verteidigung von RKA Abmahnungen. Die Leistungen dieser Anwälte unterscheiden sich beachtlich und entscheidend. Achten Sie darauf, ob der Anwalt Ihnen sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung rät, ohne genau nachzufragen, wer das Filesharing überhaupt gemacht hat und wer den Internetanschluss nutzt. Dies stellt keine ordnungsgemäße Anwaltsleistung dar, insbesondere vor dem Hintergrund, was eine Unterlassungserklärung für den Unterzeichner bedeutet.

Achten Sie darauf, ob der Anwalt am Telefon sein Honorar als Netto- oder Bruttopreis nennt. Die Nennung von Nettopreisen (zzgl. MwSt.) gegenüber Privatpersonen ist rechtswidrig (Verstoß gegen §1 Abs. 1 PAngV). Was Sie von einem Anwalt zu halten haben, der bereits in der Mandatsanbahnungsphase gegen grundlegende Vorschriften verstößt, ist offensichtlich.

Was bei einer RKA-Abmahnung wegen "Saints Row III 3" zu tun ist:

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M:B.A. prüft für Sie, ob Sie als Angeschriebener überhaupt haften. In vielen Fällen entfallen sowohl die Täterhaftung als auch die Störerhaftung, so der Bundesgerichtshof. Jeder Fall ist anders und muss individuell betrachtet werden. Wer hat den Download verursacht? Haftet der Anschlussinhaber für den Täter? Daher ist es nicht im Interesse des Abgemahmten, sofort eine Unterlassungserklärung für ihn abzugeben.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie von Montag bis Sonntag von 8-20 Uhr in einem kostenlosen Erstgespräch bezüglich der RKA Abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66.

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