Hilfe bei einer Abmahnung von rka Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH

Hilfe bei einer Abmahnung von rka Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH
06.02.2014306 Mal gelesen
Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann geht nach wie vor im Auftrag der Koch Media GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen vor.

Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann vertritt seit einigen Jahren verschiedene Rechteinhaber und versendet in deren Auftrag Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Auch aktuell werden wieder zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen, die sich auf das illegale Verbreiten verschiedener Computerspiele in Tauschbörsen beziehen. Unter anderem geht es dabei um die Spiele "Total War: Rome 2? und "Company of Heroes 2?, die im Namen der Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich abgemahnt werden.

Auch in den aktuellen Abmahnungen werden jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und-/ oder Schadenersatz gefordert. Die Beträge sind aber der ersten Einschätzung nach etwas niedriger angesiedelt als in den vergangenen Jahren. Indessen stehen die Zahlungsforderungen ohnehin im Hintergrund, Hauptbestandteil der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Zur Erfüllung dieses Anspruches liegt den aktuellen Abmahnungen ein durchaus komplexes Muster einer Unterlassungserklärung bei, das sowohl eine Störervariante als auch eine Tätervariante enthält.

Insgesamt kann die Abmahnung durchaus als komplex bezeichnet werden, da das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem letzten Jahr eben zahlreiche Anforderungen an Form und Inhalt der Abmahnung stellt.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

  • Bewahren Sie Ruhe. Die Abmahnung stellt ein Problem dar, das aber gelöst werden kann.
  • Notieren Sie sich gesetzte Fristen und achten Sie auf deren Einhaltung.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.
  • Geben Sie nicht die originale Unterlassungserklärung ab und leisten auch nicht vorschnell eine Zahlung.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zumindest eine anwaltliche Ersteinschätzung beansprucht werden, um das weitere Vorgehen planen zu können. Machen Sie sich bewusst, dass Urheberrecht eine rechtliche Spezialmaterie ist und es für jeden Fall eine konkrete Lösungsmöglichkeit gibt. In vielen Fällen sind die Ansprüche nicht oder nur teilweise begründet, aber auch in anderen Fällen können zum Beispiel finanzielle Engpässe berücksichtigt werden und ein günstigerer Vergleich mit der Gegenseite versucht werden. Die Möglichkeiten sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
85354 Freising

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